09.04.2012

Buchneuerscheinung von Klaus Dembowski : Computernetzwerke

20.03.2012

Hamburger TU-Student ist Träger des Fafnir-Preises 2012. Am 16.03.2012 war die Preisverleihung.

09.02.2012 

Es sind neue studentische Arbeiten zu vergeben, nähere Informationen finden Sie hier.

 

28.11.2011 

Preisverleihung der Nordmetall-Stiftung an Ibrahim Dag für seine Diplomarbeit im Institut für Mikrosystemtechnik.

 

Praktikantenamt

Studiendekanat Elektrotechnik und Informationstechnik

 

Praktikum

Die Technische Universität Hamburg-Harburg verlangt für Studierende der Elektrotechnik und des Informatik-Ingenieurwesens den Nachweis einer berufspraktischen Tätigkeit (Grundpraktikum) für die Zulassung zur Bachelor-Prüfung.  Das Grundpraktikum soll vor dem Beginn des Studiums abgeleistet werden. Die genauen Rahmenbedingungen können den entsprechenden Praktikumsordnungen entnommen werden. Für die auslaufenden Diplomstudiengänge ist das Grundpraktikum zur Diplom-Vorprüfung und das Fachpraktikum zur Diplom-Prüfung nachzuweisen.

Das Praktikum kann auch in Teilen abgeleistet werden. Jeder einzelne Teil muss dabei mindestens 4 Wochen umfassen. Ein über das vorgeschriebene Höchstmaß abgeleistete Grundpraktikum kann nicht auf das Fachpraktikum angerechnet werden.

Für die Ableistung des Grund- und Fachpraktikums kommen nur Betriebe und Dienststellen in Frage, die für die Ableistung des Grundpraktikums über eine Lehrwerkstatt (oder Lehrecke) verfügen und einen Einblick in moderne Entwicklungs-, Fertigungs- und Prüfverfahren geben können. In Ausnahmefällen können bis zu 3 Wochen Tätigkeit außerhalb der Industrie (Bundeswehr, Gewerbliche Schulen, Fachgymnasien, Forschungsinstitute, staatliche Institutionen etc.) anerkannt werden.

Praktikumsordnungen

  • Praktikumsordnung für die Bachelor-Studiengänge ET, IT, IIW  (PDF)

      auslaufende Studiengänge

  • Praktikumsordnung für den Diplom-Studiengang Informatik-Ingenieurwesen  (PDF)
  • Praktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang Informationstechnologie (2005)  (PDF)
  • Praktikumsordnung für den Diplom-Studiengang Elektrotechnik  (PDF)

Studenten der Bachelor-Studiengänge Allgemeine Ingenieurwissenschaften und General Engineering Science können sich wahlweise nach der Praktikumsordnung für Maschinenbau oder Elektrotechnik richten.

Praktikumsbericht

Der Studierende hat über die gesamte Dauer seiner praktischen Tätigkeit Bericht zu erstatten. Der Praktikumsbericht soll einen Umfang von durchschnittlich 2 DIN A4-Seiten pro Woche haben. Für das Grundpraktikum ist der Bericht ist als Wochenbericht abzufassen. Es soll nicht nur der Tätigkeitsvorgang, sondern auch der Tätigkeitsinhalt beschrieben werden. Der Bericht des Fachpraktikums ist in der Form eines technischen Berichtes zu verfassen, er gliedert sich zweckmäßigerweise nach den Tätigkeitsabschnitten.

Das Urheberrecht ist zu beachten. Der Praktikumsbericht ist eigenhändig zu erstellen. Zitate und Quellen müssen kenntlich gemacht werden. Die Verwendung von Wissen, Ideen und Informationen anderer ist kenntlich zumachen. Das gilt auch für Abbildungen. Auch Bilder aus dem Internet unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nur mit Erlaubnis des Eigentümers unter Angabe der Quelle verwendet werden. Nehmen Sie Quellenangaben ernst! Fehlende oder irreführend falsche Referenzen gelten als Täuschungsversuch und werden nach §20 Absatz 3 der Allgemeinen Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Master-Studiengänge der TUHH geahndet.

Anerkennung

Unterlagen

Für die Anerkennung des Grund- bzw. Fachpraktikums sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  1. der Praktikumsbericht
    Der Bericht ist dem fachlichen Betreuer im Ausbildungsbetrieb vorzulegen und von diesem durch Unterschrift und Stempel zu bestätigen.

  2. ein Zeugnis der Ausbildungsstätte

    Das Zeugnis muss folgende Angaben beinhalten:
    • Angaben zur Person
    • Ort, Art und Dauer der Tätigkeit
    • Erfolg der Tätigkeit
    • Bewertung der Berichtsführung
    • Fehltage (Krankheit oder sonstige Abwesenheit)
    • in Anspruch genommen Urlaubstage
      (Diese Angaben muss das Zeugnis auch dann enthalten, wenn keine Fehl- bzw. Urlaubstage zu verzeichnen sind.)
    • besondere Bemerkungen
  3. ein ausgefülltes Anerkennungsformular
  •   Grundpraktikum der Bachelor-Studiengänge:
    • Formular für die Bachelor-Studiengänge Elektrotechnik, Informatik-Ingenieurwesen und Informationstechnologie (10 Wochen)
      (WORD) (PDF)
    • Formular für die Bachelor-Studiengänge Allgemeine Ingenieurwissenschaften und General Engineering Science (10 Wochen)
      (WORD) (PDF)
  •   Grundpraktikum auslaufender Studiengänge und Prüfungsordnungen:
    • Formular für die Diplom-Studiengänge Elektrotechnik und Informatik-Ingenieurwesen (8 Wochen)
      (WORD) (PDF)
    • Formular für den Bachelor-Studiengang Informationstechnologie- bis September 2007 (12 Wochen)
      (WORD) (PDF)
    • Formular für die Bachelor-Studiengänge (DPO 2005) Allgemeine Ingenieurwissenschaften und General Engineering Science (12 Wochen)
      (WORD) (PDF)
  •   Fachpraktikum auslaufender Diplom-Studiengange:
    • Formular für den Diplom-Studiengang Elektrotechnik (18 Wochen)
      (WORD) (PDF)
    • Formular für den Diplom-Studiengang Informatik-Ingenieurwesen (18 Wochen)
      (WORD) (PDF)

 

Sprechstunde

Bitte bringen Sie alle obigen Unterlagen vollständig und ausgefüllt mit.

Dozent:       Professor Dr.-Ing. Manfred Kasper
Raum:          ES42 (M), Raum 2514
Uhrzeit:       Freitags 11:00-12:00 Uhr   (Bitte beachten Sie den Aushang für evtl. Änderungen)

Anschrift

Technische Universität Hamburg-Harburg
Studiendekanat Elektrotechnik, Informatik und Mathematik
Praktikantenamt
Prof. Dr.-Ing. Manfred Kasper
Eißendorfer Str. 42
21073 Hamburg