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Positionspapier des Bundes
Gemeinsamer Beschluß der Regierungschefs des Bundes und der Länder
zur Bildungs- und Forschungspolitik am 16. Dezember 1993
I.
Die Regierungschefs von Bund und Ländern sehen in Bildung und Ausbildung,
Wissenschaft und Forschung Schlüsselbereiche für die Zukunftssicherung
des Standortes Deutschland, deren Bedeutung weit über den wirtschaftlichen
Nutzen hinausgeht.
In diesen Feldern besteht erheblicher Bedarf an strukturellen Reformen,
wozu Orientierungen bieten:
- das Eckwertepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vom 5. Mai 1993,
- der Bericht der Bundesregierung zur Zukunftssicherung des Standortes Deutschland
vom 3. September 1993,
- die Bildungspolitische Erklärung der Regierungschefs der Länder vom
29. Oktober 1993,
- das bildungs- und forschungspolitische Grundsatzgespräch des Bundeskanzlers
am 11. November 1993.
Über die Reformziele in der Bildungs- und Forschungspolitik besteht zwischen den
Regierungschefs von Bund und Ländern ein weitgehender Konsens:
- Erhöhung der Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung,
- Sicherstellung und, soweit erforderlich, Verbesserung der Qualität
der zur Hochschulzugangsberechtigung führenden Schulbildung,
- Stärkung der Leistungsfähigkeit der Hochschulen druch Strukturreformen,
- Verkürzung der Studienzeiten,
- Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Forschung.
II.
Die Regierungschefs des Bundes und der Länder verständigen sich darauf,
die notwendigen Schritte im Rahmen der gegebenen Zuständigkeitsverteilung
und auf der Grundlage des von Bund und Ländern gemeinsam erarbeiteten
Eckwertepapiers umgehend einzuleiten und bis spätestens Ende 1995 zu
verwirklichen. Dazu gehören folgende Schwerpunkte:
-
Berufliche Bildung
Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Wirtschaft und Gewerkschaften,
die kurzfristig Vorschläge vorlegt zu:
- Steigerung der Attraktivität der beruflichen Bildung als wettbewerbsfähige
Alternative zum Hochschulbereich,
- Förderung der Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung,
- Differenzierung der beruflichen Bildung in Bezug auf die unterschiedliche
Eignung der Ausbildungsbewerber,
- Schaffung neuer Ausbildungsangebote in Verbindung von betrieblicher
und hochschulischer Ausbildung nach dem Modell von Fachhochschulen mit verstärkten
dualen Komponenten und von Berufsakademien,
- Sicherung der Leistungsfähigkeit der Berufsschulen,
- weiterer Ausbau der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten mit
Schwerpunkt in den neuen Ländern,
- Verbesserung der Angebote, Strukturen und der Rahmenbedingungen im Weiterbildungsbereich.
-
Hochschulen
- Hochschulzugang
Im Interesse des Erfolgs der angestrebten Strukturreformen Vereinbarung der Länder
zur bundesweiten Gewährleistung der Qualität der zur Hochschulzugangsberechtigung
führenden Schulbildung über
- die Neufestlegung des Fächerkanons unter Einbeziehung der
Abitur-Prüfungsfächer,
- die Einführung eines Zentralabiturs auf Landesebene sowie
- die Festlegung der Schulzeit bis zum Abitur bundeseinheitlich auf 12 Jahre.
- Hochschulzulassung
Änderung des Hochschulrahmengesetzes und der entsprechenden landesrechtlichen
Regelungen für die Hochschulzulassung von Abiturienten und beruflich Qualifizierten
im Hinblick auf die
- Ausweitung der Mitwirkungsrechte der Hochschulen bei der Zulassung zum Studium
- Überwindung des gegenwärtigen ZVS-Verfahrens zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
- Hochschul- und Studienstrukturreformen
Im Rahmen der angestrebten Hochschul- und Studienstrukturreformen werden durch
Änderung des Hochschulrahmengesetzes und des Landeshochschulrechts neben den
bereits eingeleiteten Maßnahmen folgende Neuregelungen vorgenommen:
- Stärkung des Wettbewerbs und der Leistungstransparenz sowie der Eigenverantwortlichkeit
der Hochschulen u.a. durch stärker leistungsabhängige Finanzierung, Stärkung der
Hochschulleitungen, des Hochschulmanagements und der Effizienzkontrolle; dazu
bedarf es auch einer Überprüfung des Dienstrechtes der Lehrenden,
- Erhöhung des Stellenwerts der Lehre,
- Regelungen für Fälle unvertretbarer Überschreitung von Regelstudienzeiten
(z.B. Studiengebühren, reduzierter Immatrikulationsstatus oder Exmatrikulation) und
mißbräuchlichen Fachrichtungswechels.
Forschung
Bund und Länder werden im Rahmen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung
und Forschungsförderung (BLK) kurzfristig Vorschläge zur Verbesserung der
forschungspolitischen Zusammenarbeit und zur Steigerung der Effizienz des
Einsatzes staatlicher Forschungsmittel erarbeiten.
Es geht insbesondere um die Weiterentwicklung des in seiner Grundstruktur
bewährten Forschungssystems durch Schließen der bestehenden Lücken zwischen
Grundlagenforschung und wirtschaftlicher Nutzung.
Zugleich beauftragen Bund und Länder den Wissenschaftsrat, alle wichtigen
Forschungsgelder institutionenübergreifend zu begutachten, um Strukturen
und Aufgaben auf die künftigen Anforderungen hin auszurichten.
Bund und Länder werden gesetzliche und andere Regelungen mit dem Ziel
überprüfen, vermeidbare Hemmnisse für die Forschung abzubauen.
Bund und Länder treten im Rahmen ihrer bildungs- und medienpolitischen Verantwortung
gemeinsam mit Wissenschaft und Wirtschaft dafür ein, eine gegenüber Forschung
und Technik aufgeschlossenere Grundeinstellung der Gesellschaft zu erreichen.
III.
Die Regierungschefs des Bundes und der Länder vereinbaren ferner folgendes:
- Die Förderungshöchstdauern nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
werden entsprechend den im Eckwertepapier festgelegten Regelstudienzeiten neu
festgesetzt - mit einer Übergangsfrist bis zum WS 1996/1997.
- Die Studienreformmaßnahmen haben auch Geltung für Studiengänge
mit Staatsexamen; entsprechende Gesetzesänderungen sind vorzusehen.
- Der Bund sieht sich angesichts der sehr schwierigen Haushaltssituation
z.Zt. nicht in der Lage, konkrete Zusagen für Mittelerhöhungen in den Bereichen
Hochschule und Forschung zu geben. Er wird jedoch im Rahmen der mittelfristigen
Finanzplanung die beim bildungs- und forschungspolitischen Grundsatzgespräch
am 11. November 1993 erhobene Forderung prüfen, daß der prioritären Bedeutung
von Bildung, Wissenschaft und Forschung besser Rechnung getragen wird und die
Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung verbessert werden.
Dabei soll auch geprüft werden, ob und ggf. wie für bisher staatlich
finanzierte Aufgaben in den genannten Bereichen verstärkt private Mittel
eingesetzt werden können.
- Die Länder prüfen die Möglichkeit, ab 1995 die Ansätze für den
Hochschulbereich zu erhöhen und zusätzliche Mittel für die Forschung
vorzusehen.
- Die Revision des Hochschulsonderprogramm II (HSP II) wird baldmöglichst
begonnen und beinhaltet auch das Ziel, die Maßnahmen des HSP II für die
neuen Länder zu öffnen. Das Erneuerungsprogramm für Hochschule und Forschung
in den neuen Ländern (HEP) ist in diesem Zusammenhang daraufhin zu prüfen, ob
die vereinbarten Maßnahmen unverändert fortgeführt werden sollen.
- Der Bund wird in Kürze einen Bericht zur Sicherung der Funktions- und
Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes mit Lösungsvorschlägen
vorlegen.
IV.
Die Regierungschefs beauftragen die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung
und Forschungsförderung, ihnen jährlich zum 1. Dezember über die getroffenen
Maßnahmen zur Reform des Bildungswesens und im Bereich der Forschung zu
berichten und erforderlichenfalls Vorschläge für weitere Maßnahmen vorzulegen.
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