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Positionspapier des Bundes

Gemeinsamer Beschluß der Regierungschefs des Bundes und der Länder

zur Bildungs- und Forschungspolitik am 16. Dezember 1993

I.

Die Regierungschefs von Bund und Ländern sehen in Bildung und Ausbildung, Wissenschaft und Forschung Schlüsselbereiche für die Zukunftssicherung des Standortes Deutschland, deren Bedeutung weit über den wirtschaftlichen Nutzen hinausgeht.

In diesen Feldern besteht erheblicher Bedarf an strukturellen Reformen, wozu Orientierungen bieten:

Über die Reformziele in der Bildungs- und Forschungspolitik besteht zwischen den Regierungschefs von Bund und Ländern ein weitgehender Konsens:

II.

Die Regierungschefs des Bundes und der Länder verständigen sich darauf, die notwendigen Schritte im Rahmen der gegebenen Zuständigkeitsverteilung und auf der Grundlage des von Bund und Ländern gemeinsam erarbeiteten Eckwertepapiers umgehend einzuleiten und bis spätestens Ende 1995 zu verwirklichen. Dazu gehören folgende Schwerpunkte:

  1. Berufliche Bildung

    Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Wirtschaft und Gewerkschaften, die kurzfristig Vorschläge vorlegt zu:

  2. Hochschulen

    1. Hochschulzugang

      Im Interesse des Erfolgs der angestrebten Strukturreformen Vereinbarung der Länder zur bundesweiten Gewährleistung der Qualität der zur Hochschulzugangsberechtigung führenden Schulbildung über

      • die Neufestlegung des Fächerkanons unter Einbeziehung der Abitur-Prüfungsfächer,
      • die Einführung eines Zentralabiturs auf Landesebene sowie
      • die Festlegung der Schulzeit bis zum Abitur bundeseinheitlich auf 12 Jahre.
    2. Hochschulzulassung

      Änderung des Hochschulrahmengesetzes und der entsprechenden landesrechtlichen Regelungen für die Hochschulzulassung von Abiturienten und beruflich Qualifizierten im Hinblick auf die

      • Ausweitung der Mitwirkungsrechte der Hochschulen bei der Zulassung zum Studium
      • Überwindung des gegenwärtigen ZVS-Verfahrens zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

    3. Hochschul- und Studienstrukturreformen

      Im Rahmen der angestrebten Hochschul- und Studienstrukturreformen werden durch Änderung des Hochschulrahmengesetzes und des Landeshochschulrechts neben den bereits eingeleiteten Maßnahmen folgende Neuregelungen vorgenommen:

      • Stärkung des Wettbewerbs und der Leistungstransparenz sowie der Eigenverantwortlichkeit der Hochschulen u.a. durch stärker leistungsabhängige Finanzierung, Stärkung der Hochschulleitungen, des Hochschulmanagements und der Effizienzkontrolle; dazu bedarf es auch einer Überprüfung des Dienstrechtes der Lehrenden,
      • Erhöhung des Stellenwerts der Lehre,
      • Regelungen für Fälle unvertretbarer Überschreitung von Regelstudienzeiten (z.B. Studiengebühren, reduzierter Immatrikulationsstatus oder Exmatrikulation) und mißbräuchlichen Fachrichtungswechels.

  3. Forschung

    Bund und Länder werden im Rahmen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) kurzfristig Vorschläge zur Verbesserung der forschungspolitischen Zusammenarbeit und zur Steigerung der Effizienz des Einsatzes staatlicher Forschungsmittel erarbeiten.

    Es geht insbesondere um die Weiterentwicklung des in seiner Grundstruktur bewährten Forschungssystems durch Schließen der bestehenden Lücken zwischen Grundlagenforschung und wirtschaftlicher Nutzung.

    Zugleich beauftragen Bund und Länder den Wissenschaftsrat, alle wichtigen Forschungsgelder institutionenübergreifend zu begutachten, um Strukturen und Aufgaben auf die künftigen Anforderungen hin auszurichten.

    Bund und Länder werden gesetzliche und andere Regelungen mit dem Ziel überprüfen, vermeidbare Hemmnisse für die Forschung abzubauen.

    Bund und Länder treten im Rahmen ihrer bildungs- und medienpolitischen Verantwortung gemeinsam mit Wissenschaft und Wirtschaft dafür ein, eine gegenüber Forschung und Technik aufgeschlossenere Grundeinstellung der Gesellschaft zu erreichen.

III.

Die Regierungschefs des Bundes und der Länder vereinbaren ferner folgendes:

  1. Die Förderungshöchstdauern nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz werden entsprechend den im Eckwertepapier festgelegten Regelstudienzeiten neu festgesetzt - mit einer Übergangsfrist bis zum WS 1996/1997.
  2. Die Studienreformmaßnahmen haben auch Geltung für Studiengänge mit Staatsexamen; entsprechende Gesetzesänderungen sind vorzusehen.
  3. Der Bund sieht sich angesichts der sehr schwierigen Haushaltssituation z.Zt. nicht in der Lage, konkrete Zusagen für Mittelerhöhungen in den Bereichen Hochschule und Forschung zu geben. Er wird jedoch im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung die beim bildungs- und forschungspolitischen Grundsatzgespräch am 11. November 1993 erhobene Forderung prüfen, daß der prioritären Bedeutung von Bildung, Wissenschaft und Forschung besser Rechnung getragen wird und die Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung verbessert werden. Dabei soll auch geprüft werden, ob und ggf. wie für bisher staatlich finanzierte Aufgaben in den genannten Bereichen verstärkt private Mittel eingesetzt werden können.
  4. Die Länder prüfen die Möglichkeit, ab 1995 die Ansätze für den Hochschulbereich zu erhöhen und zusätzliche Mittel für die Forschung vorzusehen.
  5. Die Revision des Hochschulsonderprogramm II (HSP II) wird baldmöglichst begonnen und beinhaltet auch das Ziel, die Maßnahmen des HSP II für die neuen Länder zu öffnen. Das Erneuerungsprogramm für Hochschule und Forschung in den neuen Ländern (HEP) ist in diesem Zusammenhang daraufhin zu prüfen, ob die vereinbarten Maßnahmen unverändert fortgeführt werden sollen.
  6. Der Bund wird in Kürze einen Bericht zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes mit Lösungsvorschlägen vorlegen.

IV.

Die Regierungschefs beauftragen die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung, ihnen jährlich zum 1. Dezember über die getroffenen Maßnahmen zur Reform des Bildungswesens und im Bereich der Forschung zu berichten und erforderlichenfalls Vorschläge für weitere Maßnahmen vorzulegen.




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Tue Nov 15 17:12:36 MEZ 1994