Die Einrichtungen des tertiären Bildungsbereichs der Bundesrepublik Deutschland (Universitäten, Fachhochschulen, zum Teil Berufsakademien) befinden sich z. Zt. in einem Prozeß der Neudefinition ihrer Rolle sowohl in der Gesellschaft als auch für die individuelle Person, die für sich persönlich einen höheren Bildungsabschluß anstrebt. Zu den traditionellen Rollen der Hochschulen als ,,Zukunftswerkstätten``, Trägerinnen der gesellschaftlichen Veränderung und Weiterentwicklung und des kritischen Bewußtseins werden in der momentanen Diskussion zunehmend ökonomisch orientierte Ansprüche eingefordert, die immer schon vorhanden waren. Bildung wird auf ein rein ökonomisches Gut reduziert, was in publicityträchtigen, aber der Sache wenig dienlichen Aktionen wie der Wirtschaftlichkeitsprüfung einzelner Fakultäten durch externe Wirtschaftsberatungsfirmen gipfelt. Der individuelle Anspruch auf wissenschaftliche Bildung wird dabei immer stärker durch die Notwendigkeit einer berufsorientierten Ausbildung verdrängt, zumindest in der subjektiven Wahrnehmung der Studierenden. Die Freiheit einer bewußten Entscheidung für einen Lebensabschnitt und für die Persönlichkeitsentwicklung wird dadurch eingeschränkt.
Ein rein ökonomischer Zugang zum Bildungsbegriff, wie er z.B. im Standortpapier der Bundesregierung zu finden ist und insbesondere als Rechtfertigung für Maßnahmen wie Studiengebühren und Sanktionen gegen ,,Langzeitstudierende``dient, greift zu kurz. Entwicklungen wie die zum Teilzeitstudierenden bleiben in der aktuellen Diskussion unberücksichtigt. Studierende, die neben dem Studium arbeiten, bringen ausbildungsspezifische Kompetenz in die Arbeitswelt und umgekehrt Erfahrungen aus der Arbeitswelt in den universitären Zusammenhang. Sie sparen den Kommunen alle Sozialleistungen, die sie z.B. als Arbeitslose oder Sozialhilfeempfänger in Anspruch nehmen könnten. Die Opportunitätskosten eines Studiums, d.h. der Verzicht auf potentielles Einkommen während der Studienzeit, bleiben meist unberücksichtigt. Die reale Mehrbelastung der universitären Einrichtungen ist unerheblich. Pflichtveranstaltungen werden mit Sicherheit nicht doppelt absolviert. Daher sind ,,Langzeitstudierende``nur ,,eine statistische Größe, weil sie die Lehrbelastungen ja nicht mehr vergrößern``. Die Diskussion um die ,,Langzeitstudierenden``erscheint somit als reine Scheindiskussion, die von der seit Jahren verschleppten Reformnotwendigkeit der Hochschulen ablenken soll. ,,Das gegenwärtige Hochschulsystem vereinigt schlie'slich restaurierte professoral dominierte Entscheidungsstrukturen, deren Wurzeln ins 19. Jahrhundert zurückreichen, mit Ambitionen technokratischer Effizienzsteigerung ebenso wie Relikte halbierter demokratischer Reformen der 70er Jahre, Restbestände humanistischer Bildungsansprüche und Schwundformen sozialstaatlicher Bildungswerbung``sowie unkontrollierbare Gängelung durch die Ministerialbürokratie.
Betrachtet man stattdessen die Entwicklung des gesamtgesellschaftlichen Bildungsbudgets, nämlich den Rückgang des Bildungsetats von 5,5%des BSP im Jahre 1975 auf 4,5%im Jahre 1989 bei einem Anstieg der Studierendenzahlen von 850.000 auf 1,6 Millionen, so ist das ,,Funktionieren,,der Hochschulen ein Zeichen relativ erfolgreichen Krisenmanagements. Der Versuch, Bildung durch Festlegung oder Steuerung der Studierendenzahlen planwirtschaftlich zu organisieren, muß schon dadurch als gescheitert angesehen werden, daß ,,die Bedürfnisse der Wirtschaft so schnell (wechseln), daß selbst die Wirtschaftsführerinnen, scheiternd, hinterherlaufen.``(Aus)Bildung beinhaltet kritische Reflexionsfähigkeit, gesellschaftliche Solidarität, selbständiges Denken und Handeln in verantwortlicher Interaktion mit der Umwelt. Diese Fähigkeiten sind für eine tolerante demokratische Gesellschaft unverzichtbar. Ihre Ausbildung erfordert einen großen Spielraum für persönliche Entwicklungen, welche die Möglichkeit einer individuellen Entscheidung für Ausbildungsinhalte und -dauer notwendig macht.
Der Generationsvertrag besagt, daß die Jungen für die Renten aufkommen. Im Gegenzug wird von den Alten die Voraussetzung für ein Auskommen geschaffen. Dieser Vertrag bezieht sich auf Infrastruktur, Ausbildung, Arbeitsmilieu und das soziale Gefüge, aber auch darauf, daß Forschung und wissenschaftlicher Fortschritt ermöglicht werden. Die Umsetzung einiger zur Zeit diskutierter Reformvorschläge würde einer einseitigen Kündigung dieses Vertrages gleichkommen.
Die allgemeine Hochschullandschaft muß, um den differenzierten Ansprüchen gerecht zu werden, durch eine horizontale Gliederung charakterisiert werden, die vor und während des Studiums die Alternativen und Möglichkeiten offen aufzeigt. Darunter ist die Aufteilung der Hochschulen in Universitäten, Fachhochschulen und Berufsakademien zu verstehen. Die Universitäten sollen eher wissenschaftlich orientiert sein mit dem Anspruch einer allgemeineren methodisch-wissenschaftlichen Bildung anstelle einer berufsspezifischen Ausbildung, die stattdessen auf einem hohen Qualifikationsniveau von den Fachhochschulen übernommen wird. An den Fachhochschulen soll die berufsfeldspezifischere, praxisnähere Ausbildung im Vordergrund stehen, die wissenschaftliche Methodik beinhalten soll. Die Berufsakademien als dritte Option für tertiäre Bildung vor allem im Verwaltungs- und Dienstleistungsbereich können im Falle einer bundesweiten Anerkennung für viele Studierende eine sinnvolle Alternative zur Universität darstellen. Die Studiengänge sollten so konzipiert sein, daß ein Wechsel zwischen den Hochschultypen problemlos möglich ist. Die Pädagogischen Hochschulen Baden-Württembergs sollten im Rahmen einer erziehungswissenschaftlichen Gesamtfakultät in die Universitäten integriert werden, um die pädagogische Ausbildung aller LehrerInnenberufe zu verbessern. Eine Einbindung der einzelnen Fächer in die jeweiligen Fakultäten könnte die von uns geforderte Qualität der Ausbildung nicht gewährleisten.
Dies zeigt einen möglichen Ausweg aus der ,,Hochschulkrise``. Viele Studierende befinden sich oftmals nicht freiwillig an der Universität, sondern aus Mangel an Alternativen. Sie vermissen häufig den Praxisbezug und eine Berufsorientierung. Ein bundesweiter, massiver Ausbau der Fachhochschulen und eine Ausweitung des an Fachhochschulen angebotenen Fächerspektrums hätte für alle Beteiligte grundlegende Vorteile: für die Universitäten eine signifikante Entlastung und Beibehaltung des wissenschaftlichen Status ihrer Ausbildung, für die Fachhochschulen eine langfristige Verbesserung ihrer Stellung innerhalb des Bildungssystems und eine wachsende Akzeptanz ihres Abschlusses und für die betroffenen Studierenden die Möglichkeit, eine ihren Neigungen besser entsprechende Ausbildung zu erhalten und sich nicht durch das theoriebetonte Universitätsstudium durcharbeiten zu müssen.
Die im Moment diskutierte vertikale Aufteilung des Universitätsstudiums in eine berufsqualifizierende Phase und ein darauf aufbauendes Graduiertenstudium bzw. die Einführung eines Kurzstudiums Bakkalaureus an den Universitäten stellt aus unserer Sicht keine Lösung des Problems dar, da sie zu einer stärkeren Reglementierung des Universitätsstudiums führen würde, anstatt Alternativen für den Bildungsweg anzubieten, und das Universitätsstudium generell abwertet. Darüberhinaus darf nicht vergessen werden, daß bereits heute in bestimmten Fächern (Chemie) ein faktischer Promotionszwang besteht, der auch den ,,Bakkalaureus``zum Aufbaustudium zwingt. Auch das Drängen der Fachhochschulen auf eine stärkere Wissenschaftsorientierung geht in die falsche Richtung. Dahingegen muß der Übergang von der Fachhochschule zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation an der Universität ermöglicht und vereinfacht werden. Auf eine Flexibilisierung im Aus- und Fortbildungswesen ist zu drängen, welche die Aufstiegschancen für Personen mit verschiedenen Abschlüssen angleicht. Insgesamt muß darauf hingewirkt werden, daß die verschiedenartigen Abschlüsse als gleichwertig angesehen werden - nicht nur in der Tarifstruktur, sondern auch im gesellschaftlichen Prestige. An jeder Hochschule sollte ein Mindestspektrum an Fächern, insbesondere Geistes- und Naturwissenschaften, angeboten werden, damit die gesamten in diesem Text erwähnten Aufgaben der Hochschulen erfüllt werden können.