Eine grundlegende Neugewichtung der Lehre an der Hochschule ist überfällig. Ein langfristiges Ziel muß die allgemeine ideelle und materielle Aufwertung der Lehre sein. Über die grundlegende Forderung nach dem massiven personellen Ausbau der Lehre an den Universitäten hinaus muß ein breites Spektrum qualitätssteigernder und -überprüfender Maßnahmen aufgebaut werden.
Die Habilitation muß durch eine Lehrbefähigungsprüfung ergänzt werden. Hierzu wäre die Schaffung von hochschuldidaktischen Instituten an den Universitäten geeignet. Neueinzustellende HochschullehrerInnen würden durch den Besuch allgemeiner und fachspezifischer Didaktikveranstaltungen weiterqualifiziert. Eine derartige Qualifikation muß Mindestanspruch für eine Lehrtätigkeit werden.
An den Fakultäten sind Kommissionen für die Lehre einzusetzen, die u.a. die Durchführung von Lehrevaluationen zur Aufgabe haben. Die Lehrveranstaltungen werden von allen an der Fakultät vertretenen Gruppen eingestuft. Weitere Aufgaben dieser Lehrkommission bestehen in der inhaltlichen Koordination der Lehrinhalte der verschiedenen Veranstaltungen (ein Hauptkritikpunkt an der momentanen Lehrsituation, daß diese Koordination nicht stattfindet), der gegebenenfalls notwendigen Koordination mit benachbarten Fächern und der Erstellung von Lehrgutachten für Berufungen. Diese Lehrgutachten müssen bei Berufungen die bisherigen Fachgutachten ergänzen. Die Kommissionen überprüfen die Einhaltung der Lehrverpflichtung der Dozierenden, da diese heute teilweise nicht erfüllt werden. Die Lehrverpflichtung kann über einen Fachbereich gemittelt werden. Dadurch besteht die Möglichkeit, gezielt ProfessorInnen zu berufen, deren universitärer Arbeitsschwerpunkt entweder auf der Forschung oder auf der Lehre liegt.
Im Gegensatz zu der in der aktuellen Diskussion vorgeschlagenen Stärkung der DekanInnen sollen die inhaltlichen Entscheidungen von einem Gremium getroffen werden, in dem sich die Kompetenzen aller an der Hochschule vertretenen Gruppen vereinen (z.B. ein nach Abschnitt 3.2.1. gewählter Fakultätsrat).
Folgendes System könnte die Funktion eines Sanktions- bzw. Belohnungsmechanismuses übernehmen: Ein substantieller Anteil der Gelder für die Universität geht in einen Lehrpool. Die Lehrveranstaltungen der einzelnen Fakultäten werden von einer hochschulweiten Lehrkommission nach einem Punktesystem bewertet und die Punkte für die einzelnen Fakultäten kumuliert. Gemäß dieser Lehrpunktezahl werden die Gelder der Lehrpools an die einzelnen Fakultäten verteilt, die diese dann zu ihrer freien Verfügung haben. Dieses Verfahren hätte ein globales Interesse der Fakultät an guter Lehre zur Folge, das dem Individualinteresse einzelner, wie es durch Lehrpreise zur Zeit im Ansatz geweckt wird, vorzuziehen ist. Das Interesse einer Fakultät, bei Berufungen auch auf die Lehrqualität zu achten, erhöht sich somit, was ohne Sanktionsmechanismen nicht geschehen wird. Den Versuch, bundesweite Ranglisten aufzustellen, halten wir für wenig nützlich, da Fakultäten in verschiedenen Universitäten völlig verschiedene Konzepte haben können, die sich einfachen Vergleichsschemata entziehen; auch spielen viele nichtfakultätsspezifische Faktoren in die Bewertung mit hinein. Eine Mittelvergabe, die sich ausschließlich an AbsolventInnenzahlen orientiert, ignoriert die wahren Gründe für lange Studienzeiten. Weitere Aufgaben, die der Lehrkommission innerhalb der Fakultäten zukommen, ist die Erstellung eines Studienplans und die Ausgestaltung einer sinnvollen Prüfungsordnung. Dazu zählt eine in vielen Fächern notwendige ,,Entrümpelung``der Stundenpläne. Grundsätzlich muß von Seiten der Lehrenden eine erhöhte Selbstreflexion über die Relevanz ihres Faches erwartet werden. Nicht jedes Forschungsgebiet ist in jedem Fall von zentraler Wichtigkeit für die Ausbildung. Die Studiengesamtdauer ist als Richtlinie auszulegen. Sanktionen bei langer Studiendauer wie Studiengebühren, Zwangsexmatrikulation oder BAfÖG-Kürzungen haben sich in jedem Fall als kontraproduktiv erwiesen. Weitere Leistungsnachweise oder Kürzung von Kinderfreibeträgen werden auch nichts anderes bewirken.
Die Lehrleistungen des akademischen Mittelbaus, der zur Zeit den größten Teil der Lehre trägt, müssen bei dessen Beurteilung und Höhergruppierung stärker berücksichtigt werden. Eine Erhöhung des Lehrdeputats für den Mittelbau, wie von Wirtschaftsprüfern vorgeschlagen, kann nicht als Maßnahme zur Verbesserung der Lehre gewertet werden. Durch die Übernahme in ein festes Beamtenverhältnis ist vor allem bei ProfessorInnen keine wirkungsvolle arbeitsrechtliche Sanktionierung bei Vernachlässigung ihrer Aufgaben möglich. Eine Beschäftigung im Angestelltenverhältnis würde durch die flexiblere Tarifstruktur und anderer Möglichkeiten eine Erhöhung der Motivation erreichen. Gutachtertätigkeiten, z.B. für Regierungen, sollten prinzipiell ohne Honorar ausgeführt werden. Damit ist sichergestellt, daß diese als Nebentätigkeit sinnvolle Aufgabe nicht zum lukrativen Hauptzeitvertreib avanciert. Außerdem ist zu erwarten, daß Gutachten auf diese Weise unabhängiger werden, da der/die GutachterIn im Falle eines negativen Gutachtens kein finanzielles Risiko durch den möglichen Verlust weiterer ,,Aufträge``eingehen muß.
Sind von Seiten der Fakultät die Rahmenbedingungen für ein strukturiertes Studium (siehe Kapitel 2.) geschaffen, wird die Studiendauer zu einer bewußten, persönlichen Entscheidung jeder und jedes Studierenden. Wer in kurzer Zeit studieren will, soll das genauso können, wie jemand, der sich für eine längere Verweilzeit an der Universität entschlossen hat.