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Forschung

Das Dogma der ,,Freiheit der Wissenschaft``schwebt durch das Grundgesetz (Artikel 5, Abs. 3) über jeder Debatte, die sich mit Forschung inner- und außerhalb der Universitäten beschäftigt. Die Forschung entzieht sich tatsächlich weitgehend der Möiglichkeit strikter Reglementierung und Steuerung, wenn sie innovativ und impulsgebend sein soll. Um die wichtige Forderung nach Forschung in gesellschaftlicher Verantwortung mit realisierbaren Inhalten zu füllen, muß die Diskussion über Inhalte und Ausrichtung von Forschung bzw. die Vergabe von Forschungsmitteln viel stärker als bisher für die kritische Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das beinhaltet verstärkte Bemühungen von ForscherInnen, ihre Forschungsergebnisse allgemeinverständlich darzustellen, um dem gesellschaftlichen Diskurs eine fundiertere Basis zu geben. Die Vorgehensweise bei der Besetzung von Posten im Wissenschaftsrat, der Deutschen Forschungsgemeinschaft etc. und die Verteilung der Forschungsmittel, die bisher angewandt wurde, entzieht sich jeder demokratischen Kontrolle und Einflußmöglichkeit. Nur wenn gesellschaftliche Kontrolle und Aufmerksamkeit vorausgesetzt werden können, kann die Freiheit der Forschung dadurch gewährleistet bleiben, daß eventuelle Fehlentwicklungen durch öffentliches Hinterfragen und Einleiten von Gegenentwicklungen korrigiert werden können. Als Beispiele sind hier Forschungsgebiete wie Künstliche Intelligenz, Gen- und Biotechnologie sowie Technologiefolgenabschätzung zu nennen. Konkret zu fordern ist deshalb: Wahl statt Bestellung der Mitglieder in Wissenschaftsgremien, nur begrenzte Amtszeit (z.B. 3 Jahre, einmalige Wiederwahl möglich), personelle Entflechtung der Gremien und Öffentlichkeit der Sitzungen.

Diese Kriterien sind auf Landesebene auf die Landesforschungskommission anzuwenden. Eine derartige Kommission kann die landesweite Forschung sinnvoll koordinieren und in maßvoller Weise Schwerpunkte setzen, was jedoch nicht zur Schließung einzelner Fachbereiche an einigen Universitäten führen darf zugunsten des Aufbaus von Instituten gleicher Ausrichtung an anderer Stelle.

Die Forschung muß wieder verstärkt in den Hochschulen stattfinden. Die universitäre Lehre ist stark an die Qualität der Forschung gekoppelt. Nur wenn die universitäre Forschung dem Niveau der Zeit entspricht, können die Studierenden durch ihre Ausbildung zu dieser wissenschaftlichen Höhe geführt werden. Durch die zunehmende Auslagerung besonders der naturwissenschaftlichen Forschung in die Max-Planck-Gesellschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft und die Großforschungseinrichtungen des Bundes wird die Forschung an den Universitäten durch deren spezifische Randbedingungen unattraktiv. Um diesem Trend entgegenzuwirken, müssen die Möglichkeiten für inneruniversitäre Forschung verbessert werden. Dazu zählt die Entbürokratisierung der Forschungsfinanzierung durch Globalhaushalte der Universitäten (siehe Kapitel 3.2.) bei maximaler Transparenz der Mittelvergabe und die stärkere ideelle und materielle Honorierung der Lehraufgaben (siehe Kapitel 4.). Die inhärenten Vorteile der Universität, ihre gute Infrastruktur und die große Zahl an Nachwuchskräften muß stärker ins Bewußtsein gebracht werden. Die verstärkte Einbindung der Studierenden in Forschungsaufgaben (siehe Kapitel 2.4.) kann als Vorteil gewertet werden.

Umgekehrt müssen die reinen Forschungsinstitute, die sich räumlich und organisatorisch in Universitätsnähe befinden, stärker in Lehraufgaben eingebunden werden. Darüberhinaus muß gewährleistet sein, daß, anders als es zur Zeit der Fall ist, der Titel ProfessorIn nur dann getragen werden darf, wenn wirkliche Lehrleistungen erbracht werden, die über sporadische Kolloquiumsvorträge hinausgehen. Durch diese Regelungen füllt sich der Satz der Einheit von Forschung und Lehre wieder mit Inhalten.

Im Zuge der Verbesserung der (Forschungs-) Infrastruktur der Hochschulen ist einE VerwaltungsmanagerIn in den Fakultäten einzuführen. DieseR hat die Aufgabe, DekanInnen und InstitutsdirektorInnen von umfangreichen Verwaltungsaufgaben zu befreien, und dient als Schnittstelle zur gesamten Hochschulverwaltung. Eine professionellere Verwaltung wird somit ermöglicht. Zusätzlich ist auf Universitätsebene ein zentrales Beratungsbüro einzurichten, das sämtlichen WissenschaftlerInnen bei der Abfassung von Forschungsanträgen behilflich ist. Diese Beratungsstelle soll in engem Kontakt zu Stiftungen, DrittmittelgeberInnen und internationalen Forschungsförderprogrammen z.B. innerhalb der EU stehen und vor allem die bürokratische Arbeit der Antragstellung übernehmen.

Als Schlüsselproblem der universitären Forschung erweist sich die Tatsache, daß sie zum Teil von Drittmitteln abhängt. Diese Zusatzfinanzierung ist nicht pauschal abzulehnen. Sie muß aber gewissen Grundregeln folgen. Dazu zählt insbesondere die öffentlich Kontrolle durch die universitäre Selbstverwaltung bzw. den Aufsichtsrat (Kapitel 3.2.). Geheimhaltungsklauseln, insbesondere bei den Naturwissenschaften, widersprechen den grundsätzlichen Interessen der Hochschulen und sind deshalb nicht akzeptabel. Nur eine kurze Frist bis zur Einreichung eines möglichen Patents kann den DrittmittelgeberInnen eingeräumt werden. Auf keinen Fall darf die Drittmittelfinanzierung die öffentliche Grundfinanzierung ersetzen. Diese muß die tragende Säule der Hochschulforschung bleiben, um deren Unabhängigkeit zu sichern.



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Wed Nov 16 15:20:09 MEZ 1994