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Hochschulzugang

Wir erachten die Aufrechterhaltung des Öffnungsbeschlusses der Hochschulen aus den 70er Jahren als unbedingt notwendig. Die Versuche, das Abitur als allgemeine Studienberechtigung abzuschaffen und zusätzliche Studieneingangsprüfungen einzuführen, sind in diesem Zusammenhang abzulehnen. In einer Gesellschaft, die ihre Mitglieder in zunehmend komplexere soziale und ökonomische Entscheidungssituationen einbindet, ist ein möglichst hoher Bildungsgrad breiter Kreise ein anzustrebendes Ziel. Die wachsende Notwendigkeit des ,,lebenslangen Lernens``macht es besonders notwendig, die Hochschulzugangsberechtigung auf Personen auszudehnen, die entweder nach einem vor längerer Zeit abgeschlossenen Hochschulstudium ihr Wissen wieder auf den neuesten Stand bringen müssen oder die aufgrund eines technologischen Wandels in ihrem Berufsleben zusätzliche Weiterqualifikation benötigen. Die Hochschule darf also nicht mehr als Ort eines einmaligen Aufenthaltes angesehen werden, sondern muß gesellschaftlich durchlässiger, d.h. gegebenenfalls mehrfach zugänglich sein. Studierfähigkeit darf daher weniger als reine Formalqualifikation oder Faktenwissen definiert werden. Vielmehr ist der methodische Umgang mit Problemlösungsstrategien und die Fähigkeit, sich neues Wissen in vertretbarer Zeit anzueignen, grundlegende Qualifikation für ein Studium. Hier haben die Kultus- und Wissenschaftsministerien bzw. die einzelnen Hochschulen die Aufgabe, fachspezifische Kriterien zu entwickeln, die als zusätzliche Möglichkeit zum Abitur den Eintritt in die Hochschule ermöglichen. Das Abitur muß auf jeden Fall als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erhalten werden.


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Wed Nov 16 15:20:09 MEZ 1994