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Leistungskontrollen

Eine zeitliche Entzerrung der Überprüfung von Studienleistungen muß generell gefordert werden. Darunter ist die gleichmäßige Verteilung der Prüfungsleistungen zu verstehen, deren Schwerpunkt auf dem selbständigen Erarbeiten und Anwenden der wissenschaftlichen Methodik liegen soll. Die häufigste Prüfungsorganisation, während des Studiums punktuelle Klausuren zu schreiben und erst am Ende das gesamte Faktenwissen in Form einer Globalprüfung abzufragen (beispielsweise in den Fächern Jura und Theologie), widerspricht dem wissenschaftlichen Anspruch des Universitätsstudiums. Eine schnelle und ausführliche Rückmeldung des Lehrenden über den Lernerfolg nach erbrachten Prüfungsleistungen muß gewährleistet werden. Ein monatelanges Warten auf die Korrektur von Examensarbeiten ist nicht akzeptabel.

Die für das Examen erforderlichen Leistungsnachweise sind genau zu definieren. Diese Voraussetzung ist insbesondere in den Geisteswissenschaften oft nicht gegeben. Hierzu sind allgemeine Studienpläne zu erstellen, die einen Rahmen für die inhaltliche und zeitliche Gestaltung des Studiums geben, ohne die persönliche Wahlfreiheit bezüglich Studienablauf und -schwerpunkte einzuschränken. Sie sollen vielmehr eine Orientierung für Studierende sein und Rechtssicherheit garantieren. Eine Erleichterung der Anerkennung von Studienleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht worden sind, ist anzustreben, damit Studierende beim Hochschulwechsel nicht mehr so viel Zeit verlieren wie bisher. Da es in nahezu allen Fächern bundesweite Konferenzen der Fachbereiche gibt, sollte eine bessere Absprache unproblematisch sein. Ebenso sollte eine internationale, insbesondere europaweite Anerkennung von Studienleistungen in einem höheren Maße als bisher angestrebt werden.


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Wed Nov 16 15:20:09 MEZ 1994