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Demokratische Kontrolle der Hochschulen von außen

Ein Aufsichtsrat der Hochschule befindet über die Forschungsschwerpunkte und Bauvorhaben sowie über Drittmittelprojekte. Er tritt in der Haushaltsmittelzuteilung an die Stelle des Ministeriums und kontrolliert den Globalhaushalt, um die Stärkung der universitären Autonomie auszugleichen. Auf diese Weise wird eine Kontrolle von außen ermöglicht, die nicht nur auf der Meinung von ProfessorInnen beruht, sondern auch im gesellschaftlichen und politischen Zusammenhang Prioritäten setzen kann. Damit ist eine schnellere Reaktionsfähigkeit auf Entwicklungen innerhalb der Forschung und der Gesellschaft gegeben.

In den Aufsichtsrat sollen paritätisch VertreterInnen des Wissenschaftsministeriums, verschiedener Hochschulen, der Kommune sowie gesellschaftlich relevanter Gruppen gewählt werden.

Grundsätzlich kann durch diese Demokratisierung nur die Möglichkeit geschaffen werden, den Hochschulen ein hohes Maß an Selbstverwaltung zuzugestehen und sie gleichzeitig stärker in die gesellschaftliche Entwicklung einzubinden, um so eine verstärkte Wechselwirkung zu ermöglichen. Wie diese Möglichkeit genutzt wird, hängt von den Menschen ab, die in diesen Gremien sitzen. Von ihnen hängt es ab, ob eine aktive und wache Kontrolle stattfindet. Mehr erscheint durch Institutionalisierung nicht möglich.


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Wed Nov 16 15:20:09 MEZ 1994