Termine & Fristen
Vorlesungszeiten an der TUHH
| Sommersemester 2010: | 01. April 2010 bis 30. September 2010 |
| Erster Vorlesungstag: | 01. April 2010 |
| Letzter Vorlesungstag: | 14. Juli 2010 |
| Pfingstferien: | 23. Mai 2010 bis 30. Mai 2010 |
| Wintersemester 2010/11: | 01. Oktober 2010 bis 31. März 2011 |
| Erster Vorlesungstag: | 18. Oktober 2010 |
| Letzter Vorlesungstag: | 05. Februar 2011 |
| Weihnachtsferien: | 19. Dezember 2010 bis 02. Januar 2011 |
| Sommersemester 2011: | 01. April 2011 bis 30. September 2011 |
| Erster Vorlesungstag: | 04. April 2011 |
| Letzter Vorlesungstag: | 16. Juli 2011 |
| Pfingstferien: | 12. Juni 2011 bis 19. Juni 2011 |
Fristen
| Bewerbungsfrist: | Die Bewerbungsfrist für die Bachelor-Studiengänge und
die deutschsprachigen Master-Studiengänge endet am 15.7. (Wintersemester). Die Bewerbungsfrist für die englischsprachigen Master-Studiengänge endet am 31.5. (Wintersemester). |
| Immatrikulation: | Eine Immatrikulation in das erste Semester ist in den Bachelor-Studiengängen aufgrund
des Jahresrhythmus der TUHH nur im Wintersemester möglich! Voraussetzung
für die Immatrikulation ist ein Zulassungsbescheid für das gewünschte
Studienfach (Bewerbungsfrist siehe oben). Die Immatrikulationsfrist endet am 15.03. für das Sommersemester und am 01.09. für das Wintersemester. |
| Studiengangs- wechsel: |
Für einen Studiengangswechsel innerhalb der TUHH setzen Sie sich bitte mit dem Studierendensekretariat in Verbindung (§ 28 der Satzung über das Studium an der TUHH beachten). |
| Rückmeldung: | Eine Rückmeldung zum Studium besteht aus der Überweisung des Semesterbeitrags und der Studiengebühr, die bis zum 15.3. (Sommersemester) bzw. zum 15.9. (Wintersemester) eingegangen sein müssen. Bitte verwenden Sie hierzu unbedingt die Ihnen zugesandten Überweisungsträger. Bitte beachten Sie, dass zwischen Ihrer Einzahlung und der Gutschrift auf dem Konto der TUHH bis zu 8 Tage vergehen können! Nach dieser Frist eingehende Beiträge gelten als verspätete Rückmeldungen, für die eine Verwaltungsgebühr von 30,- € zu entrichten ist. |
| Beurlaubung: | Wenn sie sich vom Studium beurlauben lassen wollen, reichen Sie bitte den Antrag vor Zahlung der Beiträge und Gebühren im Studierendensekretariat ein. Nach der Satzung über das Studium an der der TUHH können im gesamten Studium maximal 2 Beurlaubungssemester in Anspruch genommen werden ( 1 Semester währen des Bachelor-Studiums und 1 Semester im Master-Studium). Im Gegensatz zur Studiengebühr ist der Semesterbeitrag auch im Urlaubssemester zu entrichten. |
| Gasthörer | Gasthöreranträge (bitte den Vordruck des Studierendensekretariats
benutzen) werden bis vier Wochen nach Vorlesungsbeginn entgegen genommen. Für den Gasthörerausweis ist eine Gebühr von 102,25 € zu entrichten. Für bestimmte Personenkreise kann eine Gebührenreduzierung beantragt werden. Informationen erteilt das Studierendensekretariat. |
| Exmatrikulation: | Sollten Sie Ihr Studium an der TUHH nicht fortsetzen wollen, stellen Sie im Studierendensekretariat bitte einen Exmatrikulationsantrag. |

