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Hinweise für internationale Studierende

Die Arbeitsmarktlage und die Bestimmungen zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis lassen es in vielen Fällen nicht zu, das Studium überwiegend durch eigene Erwerbstätigkeit zu finanzieren. Eine Arbeitserlaubnis erteilt die Ausländerbehörde nur für "Ferien- und Teilzeitarbeit" (90 ganze oder 180 halbe Tage im Jahr). Eine Arbeitserlaubnis für jede zeitlich darüber hinausgehende Beschäftigung bedarf der zusätzlichen Genehmigung des Arbeitsamtes. Studierende aus den Mitgliedsstaaten der EU benötigen in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich keine Arbeitserlaubnis. Es muss allerdings vor der Illusion gewarnt werden, dass das Studium komplett durch Nebentätigkeit finanziert werden könnte. Zum einen läßt die straffe Studienorganisation Nebentätigkeiten nur in stark begrenztem Umfang zu, zum anderen sind durch die gegenwärtige Arbeitsmarktlage die Möglichkeiten, einer bezahlten Arbeit nachzugehen, sehr eingeschränkt.

Ergänzend zu den im Vorfeld genannten Finanzierungsmöglichkeiten für ein Studium sind die folgenden Informationen empfehlenswert:

Finanzierung des Studiums in Deutschland

Arbeitsrecht für internationale Studierende