Stundung für ausländische Studierende
Informationen für ausländische Studierende zu den Studiengebühren und der Möglichkeit der Stundung
Das Wichtigste in Kürze:
1. Die Studiengebühr von 375 Euro muss auf jeden Fall fristgerecht (Datum auf dem Studiengebührenbescheid, den Sie per Post erhalten) gezahlt werden.
2. Die Hochschulen haben für ausländische Studierende, die der Gruppe mit allgemeinem Stundungsanspruch* nicht angehören, eine besondere Stundungsmöglichkeit (zinsfrei) festgelegt. (Diese Stundung bedeutet, dass Sie bei der Technischen Universität Hamburg-Harburg nicht umgehend die Gebühren zahlen, sondern erst nach Ende des Stundungszeitraums.) Den Antrag auf Stundung erhalten Sie im Studierendensekretariat.
3. Nach Ablauf des genehmigten Stundungszeitraums wird die Gebühr sofort fällig. Das bedeutet: Sie müssen die gesamte bisher gestundete Summe nach Ende der Regelstudienzeit + 2 Semester sofort zurückzahlen, unabhängig davon, ob Sie Ihr Studium schon beendet haben oder nicht. Das gleiche gilt, wenn Sie das Alter von 46 Jahren erreicht haben oder Ihr Studium abbrechen.
1. Wie hoch ist die Studiengebühr?
Die allgemeine Studiengebühr beträgt 375,- Euro pro Semester gesenkt. Sie gilt für alle grundständigen Studiengänge an den öffentlichen staatlichen Hochschulen in Hamburg.
2. Sind alle Studierenden gebührenpflichtig?
Gebührenpflichtig sind grundsätzlich alle Studierenden, die im Rahmen ihres Studiums Lehrleistungen der Hochschulen in Anspruch nehmen. Ausnahmen von der Gebührenpflicht gibt es aber für
- Immatrikulierte Doktorandinnen oder Doktoranden,
- Beurlaubte Studierende,
- Austausch-/Programmstudierende, die im Rahmen von Vereinbarungen immatrikuliert sind, die gegenseitige Abgabenfreiheit garantieren.
3. Können alle ausländischen Studierende eine Stundung beantragen?
Nein, die Stundung ist einkommensabhängig. Sie müssen erklären und belegen, dass Sie kein höheres Einkommen als 732,50 € im Monat zur Verfügung haben. Unter Einkommen wird jegliches Geld verstanden, dass Sie verdienen oder erhalten (Jobs, Stipendien, Förderungen, Eltern etc.). Gegebenenfalls kommen noch Freibeträge hinzu. Bitte informieren Sie sich im Studierendensekretariat.
4. Und wie lange erhalte ich eine Gebührenstundung?
Die Gebühr kann für die Dauer des Erststudiums in Hamburg, maximal für die Dauer der Regelstudienzeit plus zwei Semester gestundet werden, wenn die Studierenden das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Studienzeiten an einer anderen deutschen Hochschule oder gleichgestellten Einrichtung werden dabei angerechnet. Die TUHH spricht die Stundungen für ein bzw. zwei Semester aus und überprüft dann, ob die Voraussetzungen zur Stundung noch vorliegen.
5. Und wer kommt dann später auf mich zu, wenn ich die Gebühr zurückzuzahlen habe?
Die Technische Universität Hamburg-Harburg.
6. Muss ich die gestundeten Forderungen in jedem Fall sofort nach Stundungsende zurückzahlen?
Grundsätzlich ja, wenn das Stundungsende auch Studienende an der Technischen Universität Hamburg-Harburg ist, müssen Sie unabhängig von Ihrem Einkommen die gestundeten Forderungen sofort zurückzahlen.
Sollten zu diesem Zeitpunkt allerdings Gründe vorliegen, die eine besondere Härte darstellen, gibt es noch eine weitere Möglichkeit der Stundung. Bei dieser Möglichkeit fallen jedoch Zinsen an.
7. Was passiert, wenn ich bei Studienende die gestundeten Forderungen nicht zurückzahlen kann?
Auch hier gilt: sollten zu diesem Zeitpunkt Gründe vorliegen, die eine besondere Härte darstellen, gibt es auch hier noch eine weitere Möglichkeit der Stundung. Bei dieser Möglichkeit fallen dann Zinsen an.
* Zur Gruppe mit allgemeinem Stundungsanspruch §6c Absatz 1 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) gehören: Deutsche, Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (und unter bestimmten Bedingungen deren Familienangehörige) sowie Ausländer und Staatenlose, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben.
