Promotion & Habilitation
Promotion
Allgemeine Informationen
Die Promotionsordnung beschreibt ausführlich die Voraussetzungen und das Antragsverfahren zur Durchführung einer Promotion an der TUHH.
Folgende Doktorgrade können an der TUHH erlangt werden:
| Dr.-Ing. | Dr. rer. pol. | Dr. rer. nat. |
In § 3 der Promotionsordnung finden Sie die speziellen akademischen Voraussetzungen für die Erlangung eines Doktorgrades.
Zunächst müssen Sie einen Doktorvater bzw. eine Doktormutter zur Betreuung Ihrer Dissertation finden. Die Forschungsinteressen der einzelnen Professorinnen und Professoren an der TUHH finden Sie hier. Bitte nehmen Sie direkt Kontakt zur Person Ihrer Wahl auf.
Im nächsten Schritt ist dann der Antrag auf Zulassung zur Promotion an den Promotionsausschuss der TUHH zu richten (Download des Antragsformulars als PDF hier).
Dann reichen Sie die Dissertation mit dem Antrag auf Durchführung der Promotion ein (Download des Antragsformulars als PDF hier). Teil der Dissertation ist ein Lebenslauf, für den hier ein Muster vorbereitet wurde (Download des Muster-Lebenslaufs als PDF).
Nähere Informationen über das Antragsverfahren finden Sie in § 4 Absatz 2 der Promotionsordnung. Für weitere Fragen und ausführliche Informationen wenden Sie sich bitte an die
Geschäftsstelle des Promotionsausschusses,
Frau Wolfeil,
Schwarzenbergstrasse 95,
21073 Hamburg,
Tel.: 040/42878.2808,
E-Mail: m.wolfeil@tu-harburg.de
Sprechzeiten: Montag von 9.00 - 12.00 Uhr und Donnerstag von 13.00 -16.00 Uhr
Wir verweisen auch auf die Durchführungsregelung zur Promotionsordnung.
Besonderes Verfahren für Interessierte mit ausländischer Vorbildung
Vor der Zulassung zur Promotion muß die Gleichwertigkeit des ausländischen Studienabschlusses festgestellt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu mit den Zulassungsunterlagen an Frau Wolfeil. Sollten Ihre Unterlagen nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgefertigt sein, ist eine Übersetzung beizufügen. Alle Unterlagen müssen amtlich beglaubigt sein oder im Original vorgelegt werden.
Finanzierung
Die Finanzierung der Promotion kann über eine Anstellung als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in erfolgen. Die Angebote finden Sie hier. Darüber hinaus werden Stipendien von externen Einrichtungen angeboten, um die Sie sich bewerben können. Eine (nicht vollständige!) Auswahl finden Sie hier.
Immatrikulation zum Zwecke der Promotion
Es besteht die Möglichkeit einer Immatrikulation zum Zwecke der Promotion an der TUHH, wenn die Zulassung zur Promotion erteilt wurde. In der Übergangszeit bis zur Zulassung ist eine Einschreibung zur wissenschaftlichen Weiterbildung möglich. Diese Art der Einschreibung ist auf maximal zwei Semester begrenzt. Für beide Einschreibungen gilt eine Einkommenshöchstgrenze, die sich nach dem Stipendiensatz der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) für Doktorandenstipendien bemisst. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist in jedem Fall erforderlich. Nähere Informationen zur Krankenversicherung finden Sie hier.
Habilitation
Die Habilitationsordnung der TUHH finden Sie hier.
