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Als Gasthörer/in an der TUHH

Den Gasthörerstatus kann erhalten, wer sich in einzelnen Wissensgebieten weiterbilden will, ohne einen Studienabschluß durch Prüfung anzustreben.

Gasthörer/innen können an Prüfungen, die auf ein späteres Studium angerechnet werden, nicht teilnehmen.

Der Antrag auf Einschreibung als Gasthörer/in soll bis zum Beginn des Semesters, spätestens jedoch bis vier Wochen nach Vorlesungsbeginn an das Studierendensekretariat der TUHH gestellt werden.

Die Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen ist jedoch abhängig von der schriftlichen Erklärung der Dozentin bzw. des Dozenten, dass genügend Kapazität (Raum- und Sachausstattung) für die Aufnahme von Gasthörerinnen und Gasthörern vorhanden ist.

Die an der Technischen Universität Hamburg-Harburg angebotenen Vorlesungen entnehmen Sie bitte dem jeweils gültigen Vorlesungsverzeichnis.

Gasthörer/innen sind nicht Studierende der Technischen Universität Hamburg-Harburg und haben daher keinen Anspruch auf die Sozialleistungen für Studierende.

Für die Ausstellung eines Gasthörerscheins ist die TUHH nach der Gebührenordnung für das Hochschulwesen verpflichtet, 102,25 € Gebühr pro Semester zu verlangen. Unter bestimmten wirtschaftlichen Voraussetzungen kann eine Ermäßigung auf die Hälfte der Gebühr beantragt werden. Informieren Sie sich bitte im Studierendensekretariat. Die Gebühr kann bar oder per Überweisung eingezahlt werden.

Ein Merkblatt zum Gasthörerstatus finden Sie hier.