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Sprachkenntnisse

Die Lehrveranstaltungen der Bachelor-Studiengänge mit Ausnahme des Studiengangs General Engineering Science sowie der Master-Studiengänge mit Ausnahme der auslandsorientierten Master-Studiengänge an der TUHH finden in deutscher Sprache statt. 

Deutsche Sprachkenntnisse

Für die Einschreibung zum Studium an der Technischen Universität Hamburg-Harburg ist es erforderlich, dass ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Nach § 41 Abs. 2 des Hamburgischen Hochschulgesetzes kann die Immatrikulation versagt werden, wenn eine Bewerberin bzw. ein Bewerber mit einer als gleichwertig anerkannten ausländischen Hochschulzugangsberechtigung keine ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache nachweist. 

Der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse wird erbracht durch:

  • eine Hochschulzugangsberechtigung, die an einer deutschen Schule im Ausland, bzw. an einer Regelschule in der Bundesrepublik Deutschland erworben wurde;
  • das Zeugnis über die bestandene Feststellungs-/Abschlußprüfung an einem deutschen Studienkolleg; 
  • die bestandene "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" an einer deutschen Hochschule mit dem Ergebnis DSH-2 im Mittel;
  • das Zeugnis einer erfolgreichen Abschlußprüfung an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule oder Fachhochschule; 
  • das "Goethe-Zertifikat C2";
  • das "DEUTSCHE SPRACHDIPLOM" Stufe II der Kultusministerkonferenz; 
  • das "KLEINE DEUTSCHE SPRACHDIPLOM" oder das "GROSSE DEUTSCHE SPRACHDIPLOM" oder die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts;
  • die "DEUTSCHE SPRACHPRÜFUNG II" des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München;
  • den "Test Deutsch als Fremdsprache für Studienbewerber" (TestDaF), sofern dieser in allen Testteilen mindestens mit der Niveaustufe 3 und im Mittel aller Testteile mit dem Wert 4 abgelegt wurde.

Bitte beachten Sie, dass das TestDaF- sowie das DSH 2-Zeugnis nicht älter als zwei Jahre sein dürfen.

Bewerberinnen und Bewerber, die Deutschkenntnisse auf dem Niveau der Zentralen Mittelstufenprüfung (B2.2) nachweisen, können unter der Bedingung zugelassen werden, dass sie vor ihrer Immatrikulation den TestDaf, eine DSH oder eine vergleichbare Prüfung (siehe oben) ablegen. Wird keine der oben genannten Prüfungen nachgewiesen, wird die Immatrikulation versagt. 

Sie sollten durch den Besuch eines geeigneten Sprachkurses in Ihrem Heimatland auf jeden Fall dafür sorgen, dass Sie die notwendigen Sprachkenntnisse erwerben. An vielen ausländischen Universitäten, an Goethe-Instituten und deutschen Kulturinstituten im Ausland bestehen Möglichkeiten zum Besuch von Deutschsprachkursen. Nähere Auskünfte hierüber erteilen die deutschen diplomatischen und konsularischen Vertretungen.

Besonderheit im Studiengang General Engineering Science:

In diesem Studiengang müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2.2 nachgewiesen werden

Englische Sprachkenntnisse

Für den Studiengang General Engineering Science müssen alle Bewerberinnen und Bewerber Englischkenntnisse durch den TOEFL (550/213/79) oder den IELTS-Academics 6.5 nachweisen.