Beendigung des Studiums / Exmatrikulation
Wenn Sie Ihr Studium an der TUHH nicht weiterführen wollen, beantragen Sie die Exmatrikulation. Das Antragsformular finden Sie hier. Bitte schicken Sie es vollständig ausgefüllt und unterschrieben an den Studierendenservice.
Bitte beachten Sie, dass in die Zukunft gerichtete Exmatrikulationen zum Semesterende frühestens einen Monat vor Ablauf des Semesters beantragt und bearbeitet werden können.
Wenn Sie an eine andere Hochschule wechseln möchten, exmatrikulieren Sie sich bei uns bitte erst, wenn Sie dort eine Zulassung erhalten haben. Für eine Bewerbung ist ein Exmatrikulationsnachweis nicht zwingend erforderlich; in der Regel genügt die Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung.
In folgenden Fällen ist eine befristete Exmatrikulation mit späterer Wiedereinschreibung möglich:
- Ableisten von Wehr- oder Ersatzdienst
- Kindererziehung
- Auslandsstudium
Wenn Sie Ihr Studium durch Prüfung erfolgreich beendet oder eine Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden haben, werden Sie von Amts wegen exmatrikuliert. Eine eigene Antragstellung ist nicht erforderlich.
Informationen über die Weitereinschreibung nach Studienabschluss finden Sie hier.
