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Rückmeldung, Beurlaubung und Studiengangswechsel

Hinweise zu den Rückmeldezeiträumen

Zu einem Weiterstudium meldet man sich durch das Zahlen der fälligen Beiträge und Gebühren zurück. Dies sollte rechtzeitig geschehen. Die Rückmeldezeiträume gestalten sich wie folgt:

  • Sommersemester: 1. Februar - 15. März eines Jahres
  • Wintersemester: 1. August - 15. September eines Jahres.

Rückmeldung zum Studium

Achtung ! Bitte den Rückmeldetermin beachten !

Die Rückmeldefrist zum Sommersemester 2012 endete am 15.03.2012.

Die Rückmeldung besteht aus der rechtzeitigen (!) Überweisung des Semesterbeitrages und der Studiengebühr. Für das Sommersemester 2012 bedeutet dies, dass beide Zahlungen spätestens am 15.03.2012 auf den TU-Konten eingegangen sein müssen.

Achtung: Diese Frist gilt nicht für Erst- und Neueinschreiber/innen an der TUHH. Bitte zahlen Sie in diesem Fall erst, wenn Sie den Überweisungsträger erhalten haben !

Den aktuellen Semesterbeitrag erfährt man hier, die aktuelle Studiengebühr hier.

Die beste Möglichkeit ist, die gelieferten Überweisungsträger zu benutzen. In diesem Fall entstehen nur selten Fehlbuchungen.

Die andere Möglichkeit besteht in der Benutzung eines eigenen Überweisungsträgers oder dem Online-Banking. In diesen Fällen sind die folgenden Angaben unbedingt erforderlich:

Für den Semesterbeitrag im Sommersemester 2012:

Der Semesterbeitrag in Höhe von 286,90 € ist am 

15. März 2012 fällig und auf das folgende Konto zu zahlen:

Empfänger: TUHH
Konto: 273408500
bei: Deutsche Bank
BLZ: 20070024 
Zahlungsgrund: Matrikelnummer-13
Bitte setzen Sie direkt hinter Ihre Matrikelnummer den Bindestrich (-) und daran anschließend die 13. Die 13 ermöglicht uns die Zuordnung für das Sommersemester 2012.

Zahlung des Semesterbeitrages aus dem Ausland:

Bitte beachten Sie, dass einige Banken zusätzliche Gebühren für Überweisungen aus dem Ausland berechnen und diese direkt von der gezahlten Summe abziehen. Die Beträge für die TUHH müssen jedoch vollständig eingehen, damit die Rückmeldung erfolgen kann. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Bank.

Deutsche Bank (Semesterbeitrag):

IBAN: DE 68 200 700 240 2734085 00   BIC: DEUT DE DBHAM       

Für die Studiengebühren im Sommersemester 2012:

Die Studiengebühr in Höhe von 375 € ist am 

15. März 2012 fällig und auf das folgende Konto zu zahlen:

Empfänger: TUHH
Konto: 20101504
bei: Deutsche Bundesbank
BLZ: 200 000 00
Zahlungsgrund: Matrikelnummer-13
Bitte setzen Sie direkt hinter Ihre Matrikelnummer den Bindestrich (-) und daran anschließend die 13. Die 13 ermöglicht uns die Zuordnung für das Sommersemester 2012.

Studiengebührenzahlung aus dem Ausland:

Bitte beachten Sie, dass einige Banken zusätzliche Gebühren für Überweisungen aus dem Ausland berechnen und diese direkt von der gezahlten Summe abziehen. Die Beträge für die TUHH müssen jedoch vollständig eingehen, damit die Rückmeldung erfolgen kann. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Bank.

Deutsche Bundesbank (Studiengebühren): 

IBAN: DE 212 000 000 000 201 015 04  BIC: MARKDEF 1200                              


Verspätete Rückmeldung

Erfolgt die Rückmeldung erst nach der Rückmeldefrist, fällt zusätzlich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 EUR an. Rechtsgrundlage dafür ist Nummer 4 der Anlage A der Gebührenordnung für das Hochschulwesen in aktueller Fassung. Die 30 EUR sind auf folgende Bankverbindung zu entrichten:

Deutsche Bundesbank,
BLZ: 200 000 00,
Konto: 20101501,
Verwendungszweck: Matrikelnummer-verspätete RM.

Alternativ können Sie mit Ihrer EC-Karte im Studierendenservice den Betrag einzahlen. Erst nach Eingang der Zahlung können wir Ihnen die Semesterunterlagen zusenden.


Beurlaubung vom Studium

Wollen oder können Sie im folgenden Semester keine Vorlesungen besuchen, können Sie sich vom Studium beurlauben lassen. Ihnen stehen für das gesamte Studium an der TUHH 2 Urlaubssemester zur Verfügung (ein Urlaubssemester während des Bachelor-Studiums und eines während des Master-Studiums). Den Urlaubsantrag finden Sie hier.

Auch wenn Sie beurlaubt sind, müssen Sie den Semesterbeitrag bezahlen. Bitte beachten Sie, dass Ihnen in der Regel in einem Beurlaubungssemester keine Förderung nach dem BAföG gewährt wird. Nähere Informationen erteilt das Studierendenwerk Hamburg.

Aber bitte erst den Beurlaubungsantrag stellen und danach den Semesterbeitrag überweisen !

Sie finden hier ein Merkblatt zum Thema "Prüfungsanspruch im Urlaubssemester".


Wechsel des Studiengangs

Möchten Sie den Studiengang wechseln, so wenden Sie sich bitte rechtzeitig an den Studierendenservice. Es sind bestimmte Regularien und Anforderungen einzuhalten. Nähere Informationen finden Sie auch in den FAQs.


Immatrikulationsordnung und Studierendenstatus

In der Satzung über das Studium an der TUHH werden unter anderem die Immatrikulation, die Rückmeldung, die Beurlaubung und die Exmatrikulation geregelt.