Weitereinschreibung nach Studienabschluss
Die TUHH bietet für Absolventinnen und Absolventen, die sich nach ihrem Studienabschluss wissenschaftlich weiterbilden möchten, die Möglichkeit zur Einschreibung. Die Immatrikulation zur wissenschaftlichen Weiterbildung ist auf maximal zwei Semester begrenzt. Außerdem ist sie an eine Einkommensgrenze gebunden, die nicht überschritten werden darf. Die Einkommengrenze orientiert sich an dem Stipendiengrundbetrag nach den Richtlinien der DFG (bis 30 Jahre: 1.365 €, 31-34 Jahre: 1.416 €, 35-38 Jahre: 1.467 €, ab 39 Jahre: 1.518 €).
Im Antragsformular sind das wissenschaftliche Interesse und die Pläne für den Weiterbildungsaufenthalt anzugeben.
Nähere Informationen erteilt der Studierendenservice.
