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Termine & Fristen

Vorlesungszeiten

Wintersemester 2011/2012:01. Oktober 2011 bis 31. März 2012
Erster Vorlesungstag: 17. Oktober 2011
Letzter Vorlesungstag: 04. Februar 2012
Weihnachtsferien:24. Dezember 2011 bis 08. Januar 2012
Sommersemester 2012:01. April 2012 bis 30. September 2012
Erster Vorlesungstag: 02. April 2012 
Letzter Vorlesungstag: 14. Juli 2012
Pfingstferien:27. Mai 2012 bis 03. Juni 2012
Wintersemester 2012/2013:01. Oktober 2012 bis 31. März 2013
Erster Vorlesungstag: 15. Oktober 2012
Letzter Vorlesungstag: 02. Februar 2013
Weihnachtsferien:23. Dezember 2012 bis 06. Januar 2013
Sommersemester 2013:01. April 2013 bis 30. September 2013
Erster Vorlesungstag: 02. April 2013
Letzter Vorlesungstag: 13. Juli 2013
Pfingstferien:19. Mai 2013 bis 26. Mai 2013

Fristen

Bewerbungsfrist:Die Bewerbungsfrist für die Bachelor-Studiengänge und die deutschsprachigen Master-Studiengänge endet am 15.7. (Wintersemester).
Immatrikulation:Eine Immatrikulation in das erste Semester ist in den Bachelor-Studiengängen aufgrund des Jahresrhythmus der TUHH nur im Wintersemester möglich! Voraussetzung für die Immatrikulation ist ein Zulassungsbescheid für das gewünschte Studienfach (Bewerbungsfrist siehe oben).

Die Immatrikulationsfrist endet am 15.03. für das Sommersemester und am 15.09. für das Wintersemester.
Studiengangs-
wechsel:
Für einen Studiengangswechsel innerhalb der TUHH setzen Sie sich bitte mit dem Studierendenservice in Verbindung (§ 28 der Satzung über das Studium an der TUHH beachten).
Rückmeldung:Eine Rückmeldung zum Studium besteht aus der Überweisung des Semesterbeitrags und der Studiengebühr, die bis zum 15.3. (Sommersemester) bzw. zum 15.9. (Wintersemester) eingegangen sein müssen. Bitte verwenden Sie hierzu unbedingt die Ihnen zugesandten Überweisungsträger. Bitte beachten Sie, dass zwischen Ihrer Einzahlung und der Gutschrift auf dem Konto der TUHH bis zu 8 Tage vergehen können! Nach dieser Frist eingehende Beiträge gelten als verspätete Rückmeldungen, für die eine Verwaltungsgebühr von 30,- € zu entrichten ist.
Beurlaubung:Wenn sie sich vom Studium beurlauben lassen wollen, reichen Sie bitte den Antrag vor Zahlung der Beiträge und Gebühren im Studierendenservice ein. Nach der Satzung über das Studium an der der TUHH können im gesamten Studium maximal 2 Beurlaubungssemester in Anspruch genommen werden ( 1 Semester währen des Bachelor-Studiums und 1 Semester im Master-Studium). Im Gegensatz zur Studiengebühr ist der Semesterbeitrag auch im Urlaubssemester zu entrichten.
GasthörerGasthöreranträge (bitte den Vordruck des Studierendenservice benutzen) werden bis vier Wochen nach Vorlesungsbeginn entgegen genommen.
Für den Gasthörerausweis ist eine Gebühr von 102,25 € zu entrichten. Für bestimmte Personenkreise kann eine Gebührenreduzierung beantragt werden. Informationen erteilt der Studierendenservice.
Exmatrikulation:Sollten Sie Ihr Studium an der TUHH nicht fortsetzen wollen, stellen Sie im Studierendenservice bitte einen Exmatrikulationsantrag.