| Bewerbungsfrist: | Die Bewerbungsfrist für alle Bachelor- und die zulassungsbeschränkten deutschsprachigen Master-Studiengänge endet am 15. Juli (nur Wintersemester), für die zulassungsfreien deutschsprachigen Master-Studiengänge sowohl am 15. Januar (Sommersemester), als auch am 15. Juli (Wintersemester). Bewerbungen für die internationalen Masterprogramme müssen bis 31. Mai (nur Wintersemester) an der TUHH eingegangen sein.
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| Immatrikulation: | Eine Immatrikulation in das erste Semester ist in den Bachelor-Studiengängen aufgrund des Jahresrhythmus der TUHH nur im Wintersemester möglich! Voraussetzung für die Immatrikulation ist ein Zulassungsbescheid bzw. eine Studienplatzzusage für das gewünschte Studienfach (Bewerbungsfrist siehe oben). Die Immatrikulationsfrist endet grundsätzlich am 15. März für das Sommersemester bzw. am 15. September für das Wintersemester.
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Studiengangs- wechsel: | Für einen Studiengangswechsel innerhalb der TUHH setzen Sie sich bitte mit dem Studierendenservice in Verbindung (§ 28 der Satzung über das Studium an der TUHH beachten).
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| Rückmeldung: | Eine Rückmeldung zum Studium besteht aus der Überweisung des Semesterbeitrags, der bis zum 15. März (Sommersemester) bzw. 15. September (Wintersemester) eingegangen sein muss. Bitte verwenden Sie hierzu unbedingt die Ihnen zugesandten Überweisungsträger. Bitte beachten Sie, dass zwischen Ihrer Einzahlung und der Gutschrift auf dem Konto der TUHH bis zu 8 Tage vergehen können! Nach dieser Frist eingehende Beiträge gelten als verspätete Rückmeldungen, für die eine Verwaltungsgebühr von 30,00 € zu entrichten ist.
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| Beurlaubung: | Wenn sie sich vom Studium beurlauben lassen wollen, reichen Sie bitte den Antrag vor Zahlung der Beiträge und Gebühren im Studierendenservice ein. Nach der Satzung über das Studium an der der TUHH können im gesamten Studium maximal 2 Beurlaubungssemester in Anspruch genommen werden ( 1 Semester währen des Bachelor-Studiums und 1 Semester im Master-Studium). Der Semesterbeitrag ist auch im Urlaubssemester zu entrichten.
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| Gasthörer: | Gasthöreranträge (bitte den Vordruck des Studierendenservice benutzen) werden bis vier Wochen nach Vorlesungsbeginn entgegen genommen. Für den Gasthörerausweis ist eine Gebühr von 102,25 € zu entrichten. Für bestimmte Personenkreise kann eine Gebührenreduzierung beantragt werden. Informationen erteilt der Studierendenservice.
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| Exmatrikulation: | Sollten Sie Ihr Studium an der TUHH nicht fortsetzen wollen, stellen Sie im Studierendenservice bitte einen Exmatrikulationsantrag. |