Wahlen zum Akademischen Senat 2012 ( Alle Gruppe)
Wichtig: Wahlvorschläge müssen spätestens bis zum 26.02.2012 vollständig beim Wahlamt vorliegen
Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler!
| Was wird | Im Sommersemester 2012 werden die neuen Mitglieder aller Gruppen des Akademischen Senats auf der Grundlage der neuen Grundordnung der TUHH vom 26.07.2006 gewählt.
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| WAHLTAG WAHLORT | 08.Mai 2012 von 10 Uhr bis 15 Uhr Denickestr. 22 (über der Mensa)
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| Zusammensetzung | Der Akademische Senat besteht aus 6 Mitgliedern aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen/ Hochschullehrer, 2 Mitgliedern aus der Gruppe der Studierenden, 2 Mitgliedern aus der Gruppe des akademischen Personals und 1 Mitglied aus der Gruppe des TVP.
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| Wer ist wahlberechtigt? | Wahlberechtigt ist jedes Mitglied der TUHH, das einer Gruppe nach § 3 WahlO-TUHH, § 6 Abs. 1 Grundordnung der TUHH angehört und im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
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| Eigene Wahlberechtigung | Sie wurden in Ihrer Gruppe in das Wählerverzeichnis eingetragen. Bei Unstimmigkeiten bitte ich um unverzügliche Benachrichtigung.
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Wählerverzeichnis | Das Wählerverzeichnis wird bis zum 17.02.2012 im Wahlamt, Kasernenstr. 10, 21073 Hamburg während der Dienstzeit zur Einsicht ausgelegt und nach Ablauf der Frist geschlossen.
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| Einsprüche | gegen das Wählerverzeichnis (gem. §10 Abs.3 u. 4 WahlO-TUHH) - (Einspruch gegen die Nichteintragung oder die Falscheintragung der Gruppenzugehörigkeit durch den Betroffenen) müssen bis zum
30.04.2012 - (Einspruch gegen die Eintragung einer nicht wahlberechtigten Person oder Falscheintragung der Gruppenzugehörigkeit durch einen beliebigen Wahlberechtigten) bis zum
20.02.2012 beim Wahlamt der TUHH, Kasernenstr. 10, 21073 Hamburg eingegangen sein.
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| Amtszeiten | Die Amtszeiten der neu gewählten Mitglieder aller Gruppen des Akademischen Senats beginnen am
01.06.2012.
Die Dauer der Amtszeiten der gewählten Mitglieder der Gruppe der Studierenden beträgt gemäß § 99 Abs. 2 HmbHG 1 Jahr. Die der übrigen Gruppen 2 Jahre.
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| Kandidatenvorschläge | Bis zum
können Wahlvorschläge von Ihnen für die Wahl des Akademischen Senats entsprechend Ihrer Gruppenzugehörigkeit eingereicht werden.
Berücksichtigen Sie bitte bei der Aufstellung der Kandidatenlisten, dass möglichst mehr Kandidaten aufgestellt werden sollten, als Sitze zu besetzen sind. Im Falle des Ausscheidens einzelner Mitglieder und Stellvertreter können diese freigewordenen Plätze dann aus der jeweiligen Reserveliste "aufgefüllt" werden! Damit werden kostenintensive Nachwahlen während der laufenden Amtszeiten vermieden!
Nach § 5 Abs. 3 der Grundordnung der TUHH sind bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen Frauen angemessen zu berücksichtigen. Bitte beachten Sie bei der Erstellung der Vorschlagslisten die Angaben am Ende dieser Seite! |
Briefwahl | Gem. §1 Abs.3 der WahlO-TUHH werden die Wahlen für die Gruppe der Studierenden grundsätzlich als Urnenwahl, für die restlichen Gruppen grundsätzlich als Briefwahl durchgeführt. Gem. §1 Abs.5 WahlO-TUHH kann ein wahlberechtigter Studierender ebenfalls einen schriftlichen Antrag auf Briefwahl stellen. Dieser Antrag muss spätestens bis zum 05.04.2012 beim Wahlamt der TUHH, Kasernenstr. 10, 21073 Hamburg eingereicht worden sein.
Spätester Rückgabeschluss für die Briefwahl gem. § 17 Abs.4 WahlO-TUHH ist der
08.05.2012 bis 15.00 Uhr bei der Wahlleiterin im Wahllokal.
Die Auszählungen der Stimmen finden am 09.05.2012 ab 9.30 Uhr im wissenschaftl. Kommunikationszentrum (Raum 0053/0054) im Rondell über der Mensa Denickestr. 22 universitätsöffentlich statt. Der Aushang der Wahlergebnisse erfolgt nach Aufarbeitung des Auszählungsergebnisses.
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| Hinweis des Wahlamtes: | Das Wahlamt bittet darum, den Aushängen in den Kästen verstärkt Aufmerksamkeit zu widmen, da dort wichtige Bekanntmachungen veröffentlicht werden.
Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass das Wahlamt eine eigene Homepage im Internet unterhält, auf der alle relevanten und aktuellen Informationen bezüglich der Wahlen nachzulesen sind. Formulare für Kandidatenvorschläge können dort ebenfalls heruntergeladen werden!!!
Zu erreichen ist diese Website von der TUHH-Homepage aus unter
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| Wahlverfahren | Die Wahlen werden getrennt nach Gruppen in freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl durchgeführt.
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Mit freundlichem Gruß
Petsch
Wahlleiterin
Bitte beachten Sie bei der Erstellung der Vorschlagslisten folgende Hinweise:
| 1. Jeder Wahlvorschlag, auch der eines einzelnen Bewerbers, bildet eine Liste (§ 2 Abs. 1 der WahlO-TUHH).
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| 2. Der Wahlvorschlag muss vom Vorschlagenden mit dessen Name, Vorname, Gruppenzugehörigkeit, Anschrift/Beschäftigungsstelle sowie der Unterschrift versehen sein.
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| 3. Jedes wahlberechtigte Mitglied kann ein oder mehrere wählbare Mitglieder seiner Gruppe vorschlagen; es kann auch sich selbst vorschlagen. Außer in den Fällen des Selbstvorschlages ist dem Wahlvorschlag eine Zustimmung des Vorgeschlagenen beizufügen (beinhaltet Name, Vorname, Anschrift/ Beschäftigungsstelle und die Unterschrift!).
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| 4. In jedem Wahlvorschlag soll außer dem Bewerber ein Stellvertreter benannt werden - von diesem ist ebenfalls eine Zustimmung des Vorgeschlagenen beizufügen (beinhaltet Name, Vorname, Anschrift/Beschäftigungsstelle und die Unterschrift!). Wird jemand als Bewerber vorgeschlagen, so gilt seine darüber hinaus erfolgende Benennung als Stellvertreter eines anderen Bewerbers als nicht erfolgt.
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| 5. Zu Listen zusammengefasste Wahlvorschläge müssen die Reihenfolge der Bewerber erkennen lassen.
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| 6. Ein Bewerber darf nur auf einer Vorschlagsliste genannt werden. Wird ein Bewerber mit seinem Einverständnis auf mehreren Listen genannt, so gilt seine Bewerbung nur für die zuletzt eingereichte Liste, von den übrigen wird er gestrichen.
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| 7. Falls keine besondere Benennung erfolgt, gilt der auf dem ersten Platz der Vorschlagsliste genannte Bewerber als Vertrauensmann des Wahlvorschlages. Der Vertrauensmann ist zur Abgabe und zum Empfang von Erklärungen gegenüber den Wahlorganen berechtigt.
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| 8. Die Vordrucke für die Erstellung von Kandidatenvorschlagslisten können von der Webseite des Wahlamtes
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Fehlende oder unvollständige Angaben, die nicht innerhalb der Vorschlagsfrist (26.02.2012) nachgebessert wurden, führen zur Nichtanerkennung der Kandidatenvorschläge.
Die Kandidatenvorschläge werden ab dem 29.02.2012 in der TUHH öffentlich in den Kästen des Wahlamtes durch Aushang bekanntgegeben.
Gem. § 12 HmbDSG weisen wir Sie darauf hin, dass wir zum Zwecke der Durchführung der Wahlen an der TUHH Ihren Vornamen, Nachnamen, Titel, Wahlnummer, jeweilige Wahlberechtigung, Anschrift /internes Leitzeichen sowie Geburtsdatum gespeichert haben.
