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Aktuelle Wahlen


Wahlen zum Akademischen Senat 2012 ( Alle Gruppe)
 Wichtig: Wahlvorschläge müssen spätestens bis zum 26.02.2012 vollständig beim Wahlamt vorliegen

 

Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler! 

 

                                

 

Was wird
 gewählt?

 
 

Im Sommersemester 2012 werden die neuen Mitglieder aller Gruppen des Akademischen Senats auf der Grundlage der neuen Grundordnung der TUHH vom 26.07.2006 gewählt.

 

 

 

 

 
 

WAHLTAG WAHLORT

 
 

               08.Mai 2012 von 10 Uhr bis 15 Uhr
 
 

 

                                   Denickestr. 22 (über der Mensa)

 

 

 

 

 
 

Zusammensetzung

 
 

Der Akademische Senat besteht aus 6 Mitgliedern aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen/ Hochschullehrer, 2 Mitgliedern aus der Gruppe der Studierenden, 2 Mitgliedern aus der Gruppe des akademischen Personals und 1 Mitglied aus der Gruppe des TVP.

 

 

 

 

 
 

Wer ist wahlberechtigt?

 
 

Wahlberechtigt ist jedes Mitglied der TUHH, das einer Gruppe nach § 3 WahlO-TUHH, § 6 Abs. 1 Grundordnung der TUHH angehört und im Wählerverzeichnis eingetragen ist. 

 

 

 

 

 
 

Eigene Wahlberechtigung

 
 

Sie wurden in Ihrer Gruppe in das Wählerverzeichnis eingetragen. Bei Unstimmigkeiten bitte ich um unverzügliche Benachrichtigung.

 

 

Wählerverzeichnis

 
 

Das Wählerverzeichnis wird bis zum 17.02.2012 im Wahlamt,

 

Kasernenstr. 10, 21073 Hamburg während der Dienstzeit zur Einsicht ausgelegt und nach Ablauf der Frist geschlossen.

 

 

 
 

Einsprüche

 
 

gegen das Wählerverzeichnis (gem. §10 Abs.3 u. 4 WahlO-TUHH)

 

-           (Einspruch gegen die Nichteintragung oder die Falscheintragung            der Gruppenzugehörigkeit durch den Betroffenen) müssen bis zum

 

 

 

        30.04.2012
 
 

 

-           (Einspruch gegen die Eintragung einer nicht wahlberechtigten            Person oder Falscheintragung der Gruppenzugehörigkeit durch            einen beliebigen Wahlberechtigten) bis zum

 

 

 

        20.02.2012
 
 

 

beim Wahlamt der TUHH, Kasernenstr. 10, 21073 Hamburg eingegangen sein.

 

 

 
 

Amtszeiten

 
 

Die Amtszeiten der neu gewählten Mitglieder aller Gruppen des Akademischen Senats beginnen am

 

 

 

                                   01.06.2012.

 

 

 

Die Dauer der Amtszeiten der gewählten Mitglieder der Gruppe der Studierenden beträgt gemäß § 99 Abs. 2 HmbHG 1 Jahr. Die der übrigen Gruppen 2 Jahre.

 

 

 
 

Kandidatenvorschläge

 
 

Bis zum
                                  26.02.2012

 

 

 

können Wahlvorschläge von Ihnen für die Wahl des Akademischen Senats entsprechend Ihrer Gruppenzugehörigkeit eingereicht werden.

 

 

 

Berücksichtigen Sie bitte bei der Aufstellung der Kandidatenlisten, dass möglichst mehr Kandidaten aufgestellt werden sollten, als Sitze zu besetzen sind. Im Falle des Ausscheidens einzelner Mitglieder und Stellvertreter können diese freigewordenen Plätze dann aus der jeweiligen Reserveliste "aufgefüllt" werden! Damit werden kostenintensive Nachwahlen während der laufenden Amtszeiten vermieden!

 

 

 

Nach § 5 Abs. 3 der Grundordnung der TUHH sind bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen Frauen angemessen zu berücksichtigen.

Bitte beachten Sie bei der Erstellung der Vorschlagslisten die Angaben am Ende dieser Seite!

 

         

Briefwahl

 
 

Gem. §1 Abs.3 der WahlO-TUHH werden die Wahlen für die Gruppe der Studierenden grundsätzlich als Urnenwahl, für die restlichen Gruppen grundsätzlich als Briefwahl durchgeführt. Gem. §1 Abs.5 WahlO-TUHH kann ein wahlberechtigter Studierender ebenfalls einen schriftlichen Antrag auf Briefwahl stellen. Dieser Antrag muss spätestens bis zum 05.04.2012 beim Wahlamt der TUHH, Kasernenstr. 10, 21073 Hamburg eingereicht worden sein.

 

 

 

Spätester Rückgabeschluss für die Briefwahl gem. § 17 Abs.4 WahlO-TUHH ist der 

 

 

 

08.05.2012 bis 15.00 Uhr bei der Wahlleiterin im Wahllokal.

 

 

 

Die Auszählungen der Stimmen finden am 09.05.2012 ab 9.30 Uhr im wissenschaftl. Kommunikationszentrum (Raum 0053/0054) im Rondell über der Mensa Denickestr. 22 universitätsöffentlich statt. Der Aushang der Wahlergebnisse erfolgt nach Aufarbeitung des Auszählungsergebnisses.

 

 

 

 

 
 

Hinweis des Wahlamtes:

 
 

Das Wahlamt bittet darum, den Aushängen in den Kästen verstärkt Aufmerksamkeit zu widmen, da dort wichtige Bekanntmachungen veröffentlicht werden.

 

 

 

Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass das Wahlamt eine eigene Homepage im Internet unterhält, auf der alle relevanten und aktuellen Informationen bezüglich der Wahlen nachzulesen sind. Formulare für Kandidatenvorschläge können dort ebenfalls heruntergeladen werden!!!

 

 

 

Zu erreichen ist diese Website von der TUHH-Homepage aus unter 
 Service - Verwaltung - Informationen des Wahlamtes oder 
 mit Direktadresse http://www.tu-harburg.de/tuhh/uni/service/verwaltung/wahlamt.html

 

 

 

 

 
 

Wahlverfahren

 
 

Die Wahlen werden getrennt nach Gruppen in freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl durchgeführt.

 

 

 

Mit freundlichem Gruß

 

Petsch

Wahlleiterin

 

Bitte beachten Sie bei der Erstellung der Vorschlagslisten folgende Hinweise:

 

 

                         

 

1.      Jeder Wahlvorschlag, auch der eines einzelnen Bewerbers, bildet eine Liste (§ 2 Abs. 1 der WahlO-TUHH).

 

 

 
 

2.      Der Wahlvorschlag muss vom Vorschlagenden mit dessen Name, Vorname, Gruppenzugehörigkeit, Anschrift/Beschäftigungsstelle sowie der Unterschrift versehen sein.

 

 

 
 

3.      Jedes wahlberechtigte Mitglied kann ein oder mehrere wählbare Mitglieder seiner Gruppe vorschlagen; es kann auch sich selbst vorschlagen. Außer in den Fällen des Selbstvorschlages ist dem Wahlvorschlag eine Zustimmung des Vorgeschlagenen beizufügen (beinhaltet Name, Vorname, Anschrift/ Beschäftigungsstelle und die Unterschrift!).

 

 

 
 

4.         In jedem Wahlvorschlag soll außer dem Bewerber ein Stellvertreter benannt werden - von diesem ist ebenfalls eine Zustimmung des Vorgeschlagenen beizufügen (beinhaltet Name, Vorname, Anschrift/Beschäftigungsstelle und die Unterschrift!). Wird jemand als Bewerber vorgeschlagen, so gilt seine darüber hinaus erfolgende Benennung als Stellvertreter eines anderen Bewerbers als nicht erfolgt.

 

 

 
 

5.      Zu Listen zusammengefasste Wahlvorschläge müssen die Reihenfolge der Bewerber erkennen lassen.

 

 

 
 

6.      Ein Bewerber darf nur auf einer Vorschlagsliste genannt werden. Wird ein Bewerber mit seinem Einverständnis auf mehreren Listen genannt, so gilt seine Bewerbung nur für die zuletzt eingereichte Liste, von den übrigen wird er gestrichen.

 

 

 
 

7.      Falls keine besondere Benennung erfolgt, gilt der auf dem ersten Platz der Vorschlagsliste genannte Bewerber als Vertrauensmann des Wahlvorschlages. Der Vertrauensmann ist zur Abgabe und zum Empfang von Erklärungen gegenüber den Wahlorganen berechtigt.

 

 

 
 

8.      Die Vordrucke für die Erstellung von Kandidatenvorschlagslisten können von der Webseite des Wahlamtes 

 


 http://www.tu-harburg.de/tuhh/uni/service/verwaltung/wahlamt.html

 


 heruntergeladen werden

 

 

 

 

 

Fehlende oder unvollständige Angaben, die nicht innerhalb der Vorschlagsfrist (26.02.2012) nachgebessert wurden, führen zur Nichtanerkennung der Kandidatenvorschläge.

 

Die Kandidatenvorschläge werden ab dem 29.02.2012 in der TUHH öffentlich in den Kästen des Wahlamtes durch Aushang bekanntgegeben.

Gem. § 12 HmbDSG weisen wir Sie darauf hin, dass wir zum Zwecke der Durchführung der Wahlen an der TUHH Ihren Vornamen, Nachnamen, Titel, Wahlnummer, jeweilige Wahlberechtigung, Anschrift /internes Leitzeichen sowie Geburtsdatum gespeichert haben.