Eine Studie des IDW aus dem Jahr 2006
(Das Innovationsverhalten der technikaffinen Branchen, 2006)
ermittelte, dass in deutschen Unternehmen über 95.000 Patente mit einem durchschnittlichen Wert von €150.000
brachliegen, wovon über der Hälfte unmittelbar umsetzungsreif sind.
Durch eine externe Verwertung dieser Patente könnten die Unternehmen also ein Wertpotential von
mehr als 8 Milliarden Euro erschließen.
Betrachtet man ferner die Wertverteilung ungenutzter Patente wird deutlich, dass gerade
kleinere Unternehmen (bis 49 Mitarbeiter) mit 17,4% den höchsten Anteil an besonders
wertvollen Patenten (> 1Mio.€) aufweisen.
Allerdings haben viele Hamburger KMUs in dieser Thematik großen Aufholbedarf, wie eine Studie zur Identifikation von Innovationshemmnissen im Rahmen des RIS-II Projektes zur Stärkung Hamburger KMU (Klein- und Mittelständische Unternehmen bis 250 Angestellte) bei der externen Verwertung von Technologien offen legte (Innovationshemmnisse in KMU der Metropolregion Hamburg, März 2007).
Deshalb stellt dieses Serviceportal, zielgerichtet für KMUs, Informationen zur externen Technologieverwertung (ETV) - speziell ihrer monetären Dimension - bereit und gibt Einblick in neue Modelle zur Erleichterung der externen Technologieverwertung.
Aufbau des Serviceportals, Quelle: Eigene Darstellung
Ausgehend von der Vermittlung einiger Grundlagen zur externen Technologieverwertung, stellt dieses Serviceportal die Modelle Patentverwertungsfonds, IP-Auktionen und Online-Marktplätze vor. Durch einen qualitativen Vergleich der drei Modelle und in Form von Checklisten werden KMUs Entscheidungshilfen und konkrete Ratschläge zu den einzelnen Modellen gegeben, deren Praxistauglichkeit noch einmal durch ausgewählte Beispiele verdeutlicht wird.
Im Rahmen der Zielsetzung dieses Portals, KMUs Informationen und Hilfestellung bei der monetären
externen Verwertung von Patenten bereitzustellen, bietet diese Sektion zunächst einen Überblick
über die notwendigen Grundlagen der externen Technologieverwertung (ETV), um das grundlegende
Verständnis für die Möglichkeiten der ETV zu fördern und die hier vorgestellten Modelle zur
Erleichterung der monetären ETV im Kontext des gesamten Spektrums der ETV einzuordnen.
So wird in den folgenden Abschnitten die monetäre ETV von anderen
Funktionen/Zielen der ETV sowie daraus resultierenden Projekttypen abgegrenzt, eine Übersicht
über die generellen Möglichkeiten zur Umsatzgenerierung durch Patente gegeben, ein Prozessmodell
der ETV vorgestellt und Hinweise auf weiterführende Literatur zur ETV gegeben.
Die ETV stellt eine nicht zu unterschätzende Alternative zur internen Verwertung oder gar dem Brachliegen eines Patentes dar und kann sowohl finanzielle als auch strategische Vorteile mit sich bringen. Grundsätzlich zählen zur externen Verwertung von Technologien die Kollaboration mit anderen Unternehmen (z.B. Joint Technology Ventures), die Auslizenzierung oder der Verkauf von Technologien sowie die Ausgliederung von Technologien inklusive Teile des Unternehmens (z.B. Spin-Offs).
Dieses Portal stellt spezifisch drei neuere Modelle der Verwertung vor (Patentverwertungsfonds, IP-Auktionen und Online-Marktplätze), die von Intermediären als "indirekte Verwertungsformen" auf dem Technologiemärkten angeboten werden. Diese Dienstleistungen zielen darauf ab, die externe Verwertung, vornehmlich im Bereich der Auslizenzierung und des Verkaufs von Technologien insbesondere von Patenten oder anderen gewerblichen Schutzrechten wie Marken und Gebrauchsmuster, zu vereinfachen und damit auch speziell KMUs ein weiteres Umsatzpotential zu erschließen.
Quelle: Basierend auf External Technology Acquisition in large multi-technology corporations; Granstrand, E. Bohlin, 1992, R&D Management 22(2).
Um einschätzen zu können in welchem Umfang diese Modelle die ETV unterstützen können, sollen in den Grundlagen auch die Aufgaben und Anforderungen der ETV an ein Unternehmen anhand eines Prozessmodells dargestellt werden.
Der Anlass für eine externe Verwertung von Technologien kann monetärer, strategischer oder zwangsweiser Natur sein, um finanzielle oder strategische Chancen zu nutzen oder um beispielsweise kartellrechtlichen Verfahren vorzubeugen. Unterschiedliche Zielsetzungen bei der Nutzung der ETV stellen allerdings auch unterschiedliche Anforderungen an das Unternehmen und sein Management. Um die monetäre ETV mit ihren Zielen und Anforderungen gegenüber den anderen Funktionen abzugrenzen, wird ein Überblick über die Funktionen der ETV gegeben und eine Klassifizierung verschiedener Projekttypen der ETV vorgestellt.
Funktionen der externen Technologieverwertung

Je nach der spezifischen Funktion der ETV bzw. den spezifischen Zielen, die mit einer ETV-Transaktion erreicht werden sollen, werden unterschiedliche Arten/Typen von ETV-Projekten unterschieden. Jeder Typ unterscheidet sich in Problemen und Herausforderungen an das Management im Verlauf der externen Verwertung.
Chancenverbessernde und Geschäftsbestimmende Projekte sind strategischer Natur und bedürfen aus diesem Grund einer detaillierten Planung und Abstimmung mit den internen Aktivitäten eines Unternehmens. Da diesen Projekttypen eine hohe strategische Bedeutung innewohnt, liegt der Schwerpunkt auf der Effektivität der Transaktion, also auf dem erfolgreichen Abschluss des Projektes, und weniger auf deren Effizienzgewinn.
Portfoliooptiemierende Projekte, haben hingegen, aufgrund ihrer geringen strategischen und monetären Bedeutung, lediglich die Zielsetzung etwas (zusätzlichen) Wert zu schaffen. Dies trifft beispielsweise auf Technologien zu, die intern überhaupt nicht genutzt werden oder lediglich von geringer Bedeutung für die Anwendung in eigenen Produkten sind. Schwerpunkt ist hier die möglichst effiziente Abwicklung der ETV durch einen standardisierten Prozess.
Einnahmengenerierende Projekte werden hauptsächlich aus finanziellen Gründen durchgeführt,
während strategischen Zielen nur eine geringe oder überhaupt keine Bedeutung zukommt.
Die betroffenen Technologien können intern genutzt oder ungenutzt sein, sind i.d.R. nicht Bestandteil
des technologischen Kernbereichs des Unternehmens, zeichnen sich allerdings durch einen beachtlichen
Wert in gegenwärtigen oder zukünftigen Anwendungsgebieten, in der Branche des Unternehmens oder in
anderen Branchen, aus.
Hinsichtlich der Herausforderungen an das Management steht die finanzielle Optimierung der einzelnen
Projekte im Vordergrund, da normalerweise keine enge Abstimmung mit internen Aktivitäten oder anderen
ETV-Projekten notwendig ist. Auch hier ist die Effizienz der Transaktion wichtig, es sollten aber
ausreichende Ressourcen in die Identifikation von Abnehmern investiert werden, um einen möglichst
hohen Preis zu erzielen.
Abhängig vom vermuteten Wert der Technologie kann die Nutzung von Dienstleistern bei der Identifikation
von Anwendungsgebieten und Technologieabnehmern sinnvoll sein.
Die aufgewendeten Mittel sollten allerdings keinesfalls den vermuteten Wert der Technologie übersteigen.
Nach der Abgrenzung der möglichen Funktionen der externen Technologieverwertung, gibt folgende Sektion mit Augenmerk auf die monetäre ETV, einen Überblick über die Möglichkeiten der Umsatzgenerierung mit Hilfe von Patenten. Neben den schon relativ bekannten Optionen des Verkaufs oder der Lizenzierung von Patenten, hat sich, im Zuge der Stärkung der Patentrechte, auch die juristische Durchsetzung von Patentrechten im Rahmen von Gerichtsverfahren etabliert. Auch im Finanzsektor haben sich zusätzliche Möglichkeiten ergeben, um finanzielle Mittel auf der Grundlage von Schutzrechten freizusetzen. So können Kredite auf Grundlage von Patenten gewährt oder bestehende Lizenzeinnahmen verbrieft werden. Im Rahmen der interunternehmerischen Zusammenarbeit eröffnen Modelle wie Patent-Pools höhere Chancen für die Generierung von finanziellen Mitteln auf Grundlage von Patenten. Schließlich bietet sich noch die Option steuerliche Vorteile zu realisieren, um die Gewinnsituation eines Unternehmens zu verbessern, wie es bei Schenkungen oder Sale/License-Back Vereinbarungen der Fall ist.
Für eine vertiefende Übersicht sei an dieser Stelle verwiesen auf:
C. Bittelmeyer,
W. Bessler, C.Bittelmeyer, et al.Um die komplexen Aufgaben, die die externe Technologieverwertung an ein Unternehmen stellt, erfolgreich bewältigen zu können empfiehlt es sich einen systematischen Prozess für ETV-Aktivitäten zu etablieren. Empirische Untersuchungen haben gezeigt, dass ein Prozessmodell bestehend aus den fünf Phasen Planung, Identifikation, Verhandlung, Durchführung und Controlling eine geeignete Segmentierung des ETV-Prozesses darstellt. Das hier vorgestellte Prozessmodell kann sowohl auf einzelne ETV-Projekte angewendet werden als auch auf Unternehmensebene, auf der mehrere ETV-Projekte möglich sind.
Quelle: Ulrich Lichtenthaler, Leveraging Knowledge Assets, 2006, Deutscher Universitäts-Verlag.
Zwar wird die in der Praxis bestehende Komplexität in diesem Projekt nicht abgebildet,
da die Prozesse oftmals nicht sequentiell, sondern iterativ mit Feedback-Schleifen, ablaufen,
aber zur strukturierten Beschreibung der Herausforderungen der ETV an das Management ist diese
vereinfachte Prozessperspektive hilfreich.
Die Phasen Planung, Verhandlung und Durchführung folgen i.d.R. sequentiell aufeinander, sind aber durch
viele Interdependenzen mit der Identifikations- und Controllingphase gekennzeichnet (dargestellt durch die
Pfeile), die diese drei Phasen begleiten.
Planung
Quelle: Ulrich Lichtenthaker, Leveraging Knowledge Assets, 2006, Deutscher Universitäts-Verlag.
Die Planungsphase stellt die Schnittstelle zwischen den generellen Planungsprozessen eines Unternehmens und
den Planungsprozessen im Rahmen der ETV-Projekte dar.
Während die Planung von Projekten mit hauptsächlich monetären Zielen i.d.R. keiner engen Koordination
mit anderen ETV-Projekten und internen Aktivitäten des Unternehmens bedürfen, ist für die Planung von
strategisch ausgerichteten ETV-Projekten neben der Koordination der einzelnen ETV-Projekte,
die Koordination der ETV-Projekte untereinander, sowie die Koordination mit der strategischen
Technologieplanung und den internen Technologieverwertungsstrategien,
d.h. den Produktstrategien, notwendig, um eine konsistente ETV-Strategie zu entwickeln.
Wenn eine regelmäßige oder kontinuierliche Ausführung von strategischen ETV-Projekten angestrebt wird,
ist deshalb eine Eingliederung der Planung von ETV-Projekten in den gesamten Technologieplanungsprozess
empfehlenswert.
Die Aufgaben in der Planungsphase sind ggf. die Abstimmung mit der strategischen
Technologieplanung, die Festlegung der Zielsetzung bzw. Funktion des ETV-Projektes, die vorläufige
Ressourcenallokation sowie die Vorauswahl möglicher Technologiekunden bzw. Dienstleister.
Die Definition der Zielsetzungen und der Hauptfunktion des ETV-Projektes ist wichtig, da Sie beträchtliche
Auswirkungen auf die folgenden Phasen des ETV-Prozesses haben.
Beispielsweise werden Verhandlungen im Rahmen einer monetären Verwertung sehr unterschiedlich
zu Verhandlungen hinsichtlich einer strategischen Verwertung ausfallen.
Nachdem die Hauptfunktion des ETV-Projektes identifiziert ist, sollte das Unternehmen eine vorläufige
Ressourcenallokation für das ETV-Projekt festlegen. In dieser Phase hat das Unternehmen klar zu stellen,
welche Technologie bzw. Patent/e und welche (internen) Ressourcen idealerweise für das Projekt
herangezogen werden sollten. So ist bei einer monetären Verwertung stets darauf zu achten,
dass der Aufwand für die externe Verwertung nicht den monetären Wert der Technologie übersteigt.
Während der Vorauswahl von Technologieabnehmern hat das Unternehmen die evtl. Auswirkungen auf andere
ETV-Projekte und auf das eigene Geschäftsfeld zu berücksichtigen, insbesondere wenn die zu veräußernde
Technologie die eigene Wettbewerbsposition gefährden könnte.
Verhandlung
Quelle: Ulrich Lichtenthaler, Leveraging Knowledge Assets, 2006, Deutscher Universitäts-Verlag.
Die Verhandlungsphase beinhaltet die Verhandlungen zwischen dem Inhaber der Technologie und
den potentiellen Abnehmern bis zum Abschluss einer Vereinbarung.
Bestandteil der Verhandlungen sind die gemeinsame Aufstellung eines Rahmens allgemeiner Ziele
und Bedingungen sowie, auf diesen Bezugsrahmen aufbauend, die Ausarbeitung und Diskussion einer
detaillierten Vereinbarung.
Da die Verhandlungsphase starken Einfluss auf die nachfolgenden Phasen hat und dazu beitragen kann
geeignete Bedingungen für ein ETV-Projekt zu schaffen, sollte dieser Phase ausreichende Bedeutung
beigemessen werden.
Durchführung
Quelle: Ulrich Lichtenthaler, Leveraging Knowledge Assets, 2006, Deutscher Universitäts-Verlag.
Die eigentliche Transaktion der Technologie findet in der Durchführungsphase statt. Allerdings kann die Durchführungsphase nicht als ein homogener Verlauf angesehen werden, sondern es sollte zwischen konzeptionellen Tätigkeiten, die sich auf die operative Planung der Transaktion beziehen, und der Realisierungsphase, die sich auf den eigentlichen Technologietransfer bezieht, unterschieden werden. Falls die extern zu verwertende Technologie noch den Bedürfnissen des Abnehmers angepasst werden muss, ist i.d.R. eine aktive Unterstützung des Technologietransfers durch das vermarktende Unternehmen erforderlich.
Controlling
Quelle: Ulrich Lichtenthaler, Leveraging Knowledge Assets, 2006, Deutscher Universitäts-Verlag.
Die Controllingphase beinhaltet sowohl strategische als auch operative Elemente und läuft parallel
zu den übrigen Aufgaben ab.
Insbesondere zu den Planungs- und Identifikationsprozessen bestehen Interdependenzen.
Neben der kontinuierlichen Überprüfung der durchzuführenden Aufgaben im ETV-Prozess,
dient sie u.a. der Analyse der Erfolgsfaktoren der ETV-Projekte, um zukünftige ETV-Projekte
effektiver und effizienter auszuführen und Lerneffekte realisieren zu können.
Identifikation
Quelle: Ulrich Lichtenthaler, Leveraging Knowledge Assets, 2006, Deutscher Universitäts-Verlag.
Die Identifikationsphase umfasst die Identifikation interner Technologien, die extern vermarktet
werden können, sowie das Scanning und Monitoring des technologischen Umfeldes des Unternehmens, um
Chancen auf den Technologiemärkten zu identifizieren.
Zur Identifikationsphase ist allerdings nicht nur die Informationssuche an sich, sondern auch die
vorgelagerte Festlegung der Informationsbedürfnisse, die Auswertung der Informationen und die
nachgelagerte Kommunikation der Informationen zu zählen.
Die Festlegung von Informationsbedürfnissen empfiehlt sich, um das Ausmaß der recherchierten Informationen
und somit den Aufwand für die Auswertung der Informationen zu begrenzen.
Aufgabe der Auswertung ist es die gesammelten Informationen auf das Wichtige zu reduzieren und ggf.
für die Weiterentwicklung der eigenen Kompetenzen in der ETV zu nutzen.
Mit der Kommunikation der Informationen ist die Weitergabe der Ergebnisse aus Suche und Auswertung
der Informationen an die für die ETV relevanten Personen im Unternehmen gemeint.
Die Identifikation von Chancen zur ETV ist ein entscheidender Bestandteil dieser Phase, beinhaltet aber
auch ein breites Spektrum an Aufgaben.
Neben der Identifikation von Gelegenheiten zur ETV, gehört auch die Identifikation des Verwertungspotentials
der Technologie inklusive möglicher Chancen und Risiken einer externen Verwertung und die Analyse
des Unternehmensumfeldes sowie die Identifikation von Technologieabnehmern, die in der Praxis
als die schwierigste Aufgabe im ETV-Prozess angesehen wird. Dies ist darin begründet, dass i.d.R.
in einem Unternehmen entwickelte Technologien zur Lösung interner Probleme herangezogen werden,
während für die externe Verwertung mögliche Anwendungen in verschiedenen Kontexten,
möglicherweise in völlig anderen Industriebereichen, identifiziert werden müssen.
Um das Verwertungspotential einer Technologie abschätzen zu können, müssen zwei Fragen beantwortet werden: Vom Effektivitätsstandpunkt aus stellt sich die Frage, ob die Technologie extern verwertet werden sollte; Vom Effizienzstandpunkt aus stellt sich die Frage, ob die Technologie extern verwertet werden kann. Die erste Frage konzentriert sich auf die grundlegenden Auswirkungen der Technologie auf die eigene strategische Wettbewerbsposition. Die Zweite zielt auf die Evaluierung der Attraktivität der Technologie für potentielle Abnehmer ab.
Klassifizierung von Technologien hinsichtlich der ETV
Durch eine Chancen/Risiken Analyse, die die kritischen Einflussfaktoren und Abhängigkeiten offenlegt, kann überprüft werden, welche Technologien für die ETV in Frage kommen. Anhand des bekannten S-Kurven Konzeptes und der Technologieeinteilung in Funktionalitätsfelder von verschiedener strategischer Relevanz innerhalb des Unternehmens, können beispielsweise die Charakteristika der Technologien im Hinblick auf die ETV diskutiert werden. Dabei repräsentiert das S-Kurven Konzept die globale Sichtweise der strategischen Auswirkungen der Technologie, während die Funktionalität sich auf die Unternehmenssicht beschränkt.
Das S-Kurven Konzept geht von der grundlegenden Idee aus, dass jede Technologie eine natürliche Leistungsobergrenze besitzt. Innerhalb dieser durchläuft eine Technologie die drei verschiedenen Stadien Schrittmachertechnologie, Schlüsseltechnologie und Basistechnologie. Jedes dieser drei Stadien hat sein eigenes ausgeprägtes Potential, die Wettbewerbsposition des Unternehmens oder des potentiellen Abnehmers zu beeinflussen.
Quelle: Beat Urs Birkenmeyer, Externe Technologie-Verwertung, 2003, Eidgenössische Technische Hochschule Zürich.
Potentielle Abnehmer von Schrittmachertechnologien müssen also zum einem, bereit sein diese Risiken auf sich zu nehmen, und, zum anderem auch fähig sein, die Weiterentwicklung der Technologie bis zur Anwendungsreife durchzuführen, oder können die Technologie schon auf dem gegenwärtigen Entwicklungsstand nutzen.
Da die Anwendungsfelder dieser Technologien noch unklar sind, ist schwer abzuschätzen welche unternehmens- oder wettbewerbsstrategische Bedeutung die Technologie in Zukunft haben könnte. Risiken, wie der Verlust des Potentials, einmalige zukünftige Monopolstellungen und Zeitvorteile gegenüber Konkurrenten zu realisieren, ergeben sich erst auf langfristige Sicht und insbesondere bei der Weitergabe an Unternehmen, die im selben Geschäftsfeld tätig sind.
Bei der externen Verwertung von Technologien im Entstehungsstadium sollte also darauf geachtet werden, dass in den Vereinbarungen bezüglich der ETV der Abnehmerkreis bzw. der Umfang der späteren Nutzung festgelegt wird.
Die Aussichten auf eine erfolgreiche externe Verwertung der Technologie sind besonders günstig, da die Anwendbarkeit nachgewiesen ist und das Anwendungspotential der Technologie besser abgeschätzt werden kann.
Aufgrund der Entwicklungsfähigkeit und (vorläufigen) Einzigartigkeit von Schlüsseltechnologien ist die Anzahl und Zahlungsbereitschaft der potentiellen Abnehmer besonders groß. Die Identifikation potentieller Anwendungsfelder und Abnehmer ist für das veräußernde Unternehmen ebenfalls leichter.
Da Schlüsseltechnologien auch die Grundlage für Wettbewerbsvorteile sein können, sollte sichergestellt sein, dass durch eine externe Verwertung dieser keine unerwünschten Nachteile bezüglich der eigenen Wettbewerbspostion entstehen.
Im Rahmen der monetären ETV ist darauf zu achten, dass entweder kein Interesse an der internen Verwertung der Technologie (mehr) besteht oder in den Vereinbarungen unerwünschte Abnehmerkreise ausgeschlossen sind bzw. der Umfang der Nutzung genau beschrieben ist (z.B. Nutzungsrechte nur in festgelegter/en Branche und Prozessen).
Die Nachfrage nach solchen Technologien ist deshalb sehr beschränkt und potentielle Abnehmer dieser Technologien finden sich üblicherweise nur noch in weniger entwickelten Industrien und Ländern.
Die externe Verwertung von Basistechnologien birgt keine Risiken für das veräußernde Unternehmen, aber verspricht auch keine großen Chancen.
Hinsichtlich der Funktionalität, die eine Technologie im Unternehmen einnimmt, können Kerntechnologien, Supporttechnologien und funktional irrelevante Technologien unterschieden werden. Diese Einteilung ist ein Maß für die Signifikanz der Technologie innerhalb des Unternehmens in Bezug auf Wettbewerbsvorteile und Produktion.
Quelle: Beat Urs Birkenmeyer, Externe Technologie-Verwertung, 2003, Eidgenössische Technische Hochschule Zürich.
Im Kontext der externen Technologieverwertung bieten Kerntechnologien üblicherweise den größten Wert für potentielle Technologieabnehmer, insbesondere für Unternehmen, die in den gleichen strategischen Geschäftsfeldern tätig sind. Sie beinhalten aber gleichzeitig auch das höchste Risiko für das Unternehmen seinen Wettbewerbsvorteil zu verlieren. Eine monetäre externe Verwertung durch die Lizenzierung von Kerntechnologien sollte also i.d.R. Anwendungen in anderen strategischen Geschäftsfeldern vorbehalten sein.
Supporttechnologien dienen, wie der Name sagt, der Unterstützung der Kerntechnologien. Sie bieten nicht die gleiche Attraktivität für potentielle Abnehmer wie Kerntechnologien, sind aber von geringerer strategischer Bedeutung und können somit vollständig durch Lizenzierung verwertet werden.
Funktional irrelevante Technologien, die aufgrund ihrer Anwendungsmöglichkeiten nicht (mehr) in die strategische Ausrichtung des Unternehmens passen, bergen keine Risiken hinsichtlich der externen Verwertung. Zu diesen können einerseits Resultate sogenannter "Nebenbeierfindungen" im Rahmen der unternehmensinternen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten oder andererseits, Technologien, die aufgrund einer Änderung der strategischen Ausrichtung des Unternehmens nicht mehr genutzt werden, gehören. Aufgrund der Irrelevanz für das Geschäftsfeld des Unternehmens, können funktional irrelevante Technologien vollständig extern verwertet werden, d.h. auch verkauft werden.
Valuierung von Patenten
Im Rahmen der monetären ETV und insbesondere von einnahmegenerierenden ETV-Projekten kommt hinzu, dass es im Interesse des veräußernden Unternehmens liegt, möglichst hohe Verkaufspreise bzw. Lizenzgebühren zu erzielen, wodurch eine adäquate Patentbewertung notwendig wird. Im Rahmen der ETV finden häufig quantitative Bewertungsmethoden für Schutzrechte Anwendung, die Bewertung von Patenten kann allerdings je nach Ansatz eine schwierige und ressourcenintensive Aufgabe sein und beruht zudem auf unsicheren Annahmen, z.B. bezüglich der Profitabilität der Technologie oder der Vergleichbarkeit mit anderen Transaktionen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über verschiedene Bewertungsverfahren.
Quelle:
Oliver Gassmann, Martin A. Bader,
Patentmanagement: Innovationen erfolgreich nutzen und schützen,
2007, Springer, Berlin, 2. aktualisierte Auflage.
Je einfacher die Methode zur Bewertung von Patenten ist, desto mehr Einflussfaktoren werden außer acht gelassen und umso größer ist die Gefahr einer Über- oder Unterschätzung des Wertes. Je genauer der Wert eines Patentes eingeschätzt werden soll, umso mehr Knowhow und Ressourcen sind für die Bewertung nötig. Da für die monetäre ETV der Effizienzgedanke im Vordergrund steht, sollte in jedem Fall ausreichend sichergestellt sein, dass der Wert eines Patentes die Aufwendungen für die Durchführung der ETV deckt. Ggf. sollte auch eine Patentbewertung durch Dienstleister in Betracht gezogen werden, um interne Ressourcen zu schonen und zu einer objektiven Bewertung zu gelangen. Letztendlich müssen allerdings Anbieter und Abnehmer übereinkommen, damit eine Transaktion zustande kommen kann, wodurch für die Höhe des erzielbaren Preises auch das Verhandlungsgeschick der einzelnen Parteien von Bedeutung ist.
Auf die einzelnen Verfahren wird an dieser Stelle nicht näher eingegangen. Als weiterführende Literatur empfehlen wir in Ergänzung zu der oben genannten Quelle:
In dieser Sektion werden ausgewählte Literaturquellen aufgeführt, um interessierten Nutzern dieses Portals Gelegenheit zu einem vertiefendem Studium der Materie zu geben.
Finanzielle Aspekte
C. Bittelmeyer,
W. Bessler, C.Bittelmeyer, et al.,Bewertungsaspekte
A.J. Wurzer, D.F. Reinhardt,
Oliver Gassmann, Martin A. Bader,Verwertungsziele und ETV-Prozess
Ulrich Lichtenthaler,
Beat-Urs Birkenmeier,
Jean-Philippe Escher,Auktionen
G. Berz,
B. Moldovanu,Patentverwertungsfonds und IP-Auktionen
Stephan Lipfert, Juliane Ostler,Verwertungsbeispiele aus der Praxis
Unternehmen, die sich auf das Geschäftsfeld der monetären externen Technologieverwertung spezialisiert haben, bieten Unterstützung bei einzelnen oder mehreren, der im ETV-Prozess geschilderten, Aufgaben an. Das Angebot reicht von der internen Unternehmensanalyse, der Evaluierung von Patenten/Patentportfolien, über die Analyse des Unternehmensumfeldes und des Marktes, die Auswahl der geeigneten Verwertungsfunktion, bis zur Identifikation von Abnehmern sowie der Verhandlung und Realisierung einer Transaktion. Auch Finanzdienstleistungen und rechtliche Beratung gehören zum Spektrum einiger Unternehmen. Die Dienstleistungen solcher Unternehmen lassen sich in vier Gruppen bzw. zehn Grundmodelle unterteilen:

Unter "IP Handel" sind Dienstleistungen im Bereich der Identifikation von potentiellen Abnehmern sowie der Anbahnung und Realisierung einer Verwertung zu verstehen. Die Anwender dieser Modelle agieren als Intermediäre, die den Kontakt zwischen Patentinhabern und Käufern, Lizenznehmern sowie Investoren herstellen. Die Initiative kann dabei entweder von den Patentinhabern, den Kauf- oder Lizenzinteressenten oder auch den Intermediären selbst ausgehen. Marktplätze bieten zusätzlich die Gelegenheit, dass sich Angebot und Nachfrage gleichzeitig treffen können. Es lassen sich dabei folgende Typen unterscheiden:
"IP Beratung und Service Outsourcing" für die monetäre ETV stellt sich in der Erstellung von Expertisen oder der kompletten Ausgliederung von Aufgaben, wie beispielsweise der Evaluierung und Analyse von Patenten/Patentportfolien oder sogar des gesamten ETV-Prozesses, dar.
Das Modell der "IP Entwicklung" basiert auf dem Erwerb und der Wertsteigerung von Patenten durch technische Weiterentwicklung oder das Erstellen von Patentportfolien aus vorher unabhängigen Patenten, um resultierende Technologien z.B. durch Lizenzierung zu vermarkten.
"IP Fonds" wiederum beziehen Investoren ein, um mit dem gesammelten Kapital Patente zu erwerben. Zwei Zielsetzungen werden mit diesen Patenten verfolgt: Die Renditen der Investoren sollen entweder durch Patentverletzungsverfahren (Ligitation Funds) oder durch die monetäre Verwertung der Patente (Patentverwertungsfonds) erwirtschaftet werden. Für Letzteres werden Patente erworben, um ein starkes Patentportfolio zu erstellen und aus der Entwicklung und Kommerzialisierung der Patente zu profitieren (siehe z.B. Patentverwertungsfonds).
In der Praxis werden allerdings kaum Anbieter eines einzigen Modells angetroffen, da Kombinationen der verschiedenen Modelle (und damit die Ausweitung des Servicebereichs), das Potential für höhere Gewinne bzw. Erfolgschancen für Anbieter und Kunden bieten. Ein weiterer Grund ist, dass in den Wissensgebieten und in den für die einzelnen Modelle notwendigen Kompetenzen Überschneidungen und Synergieeffekte existieren. Typische Kombinationen sind "Licensing Agents" und "Patent Broker", "Online Marktplätze" und "Patent Broker". Dienstleistungen aus dem Bereich der "IP Beratung und Service Outsourcing" werden von den meisten Anbietern zusätzlich angeboten.
Im nächsten Abschnitt werden Patentverwertungsfonds, IP-Auktionen, und Online-Marktplätze, im Detail dargestellt und anhand von Beispielen verdeutlicht. Dazu wird jedes Modell anhand eines schematischen Prozessdiagramms systematisch dargestellt und die Aktivitäten der beteiligten Parteien in den Prozessschritten erläutert. Der Darstellung der einzelnen Prozesse liegt das im vorigen Abschnitt vorgestellte Prozessmodell zu Grunde. Jedes Modell wird ferner durch ein kurzes reales Fallbeispiel und eine Checkliste ergänzt.
Unter dem Begriff der Patentverwertungsfonds werden meist von Banken aufgelegte, geschlossene Fonds
verstanden, die sich Rechte an Patenten sichern, um diese anschließend über Lizenzierung oder
Verkauf zu verwerten.
Erste in Deutschland aufgelegte geschlossene Fonds sind seit 2005 auf dem Markt. Dazu zählen
Patent Select I und II vertrieben durch die Deutsche Bank,
Patent Invest I vertrieben durch Credit Suisse und
Alpha Patentfonds 1 und 2 vertrieben durch die Vevis Gesellschaft für Vermögenswerte mbH & Co.KG.
Das Ziel ist eine größtmögliche Rendite für Investoren (um und bei 18%) und Patentinhaber aus den
Schutzrechten zu erwirtschaften. Interessant für die Patentinhaber ist dabei, dass sie im Laufe der
Verwertung kein Kapital aufwenden müssen, da die Kosten für die Bewertung und evtl. Aufwertung des Patentes,
Aufrechterhaltung des Patentschutzes, juristische Verteidigung des Schutzrechtes und die Identifikation
und Vertragsgestaltung mit Abnehmern, durch den Patentverwertungsfonds getragen werden.
Zu diesem Zweck wird eine Fondsgesellschaft gegründet, die mit Hilfe von Investorenmittel finanziert wird. Bei der Auswahl, Bewertung und Verwertung der Patente greifen die Fondsgesellschaften auf spezialisierte Dienstleister zurück, die technische, ökonomische und juristische Aspekte der Technologie überprüfen und auch in der Lage sind, geeignete Abnehmer zu finden.

Erträge werden durch Lizenzeinnahmen, Verkaufserlöse oder evtl. juristische Durchsetzung der Schutzrechte
erwirtschaftet und gemäß vorher vereinbarter Konditionen auf Patentinhaber, Investoren, Dienstleister und
Fondsgesellschaft aufgeteilt. Der Patentinhaber erhält bei Aufnahme seines Patentes in den
Patentverwertungsfonds i.d.R. außerdem eine einmalige Zahlung.
Je nach Zeitpunkt der Bestückung der Patentverwertungsfonds unterscheidet man zwischen „Blind Pools“
und „Asset Pools“. Fonds, bei denen zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidung noch nicht feststeht,
in welche Patente investiert wird (unbestückte Fonds) und Fonds, deren Patentportfolio schon bekannt ist
(bestückte Fonds). Dies ist auch für den ursprünglichen Patentinhaber von Bedeutung,
da er bei einem unbestückten Fonds in der Regel weniger Kapitalzufluss erhält, als es bei einem bestückten
Fonds der Fall ist.
Um das Risiko für die Investoren weiter zu streuen, beinhaltet das Patentportfolio der Fondsgesellschaft
i.d.R. Schutzrechte aus verschiedenen Branchen und Technologiefeldern.
Im Unterschied zu Private-Equity-Unternehmensbeteiligungen kommt es bei der Auswahl der Investitionsobjekte bzw. der zu verwertenden Patente nicht auf die Bonität und die Managementfähigkeiten der Unternehmen an, sondern vielmehr auf das Verwertungspotential der Patente. Das Verwertungspotential wird auf Grundlage eines mehrstufigen Selektions- und Bewertungsprozesses durch spezialisierte Dienstleister ermittelt, wobei die Anzahl der in Frage kommenden Patente von mehreren tausend auf die 30 bis 250 erfolgversprechendsten Patente (0,1% - 0,3%) reduziert wird. Dabei nimmt mit abnehmender Anzahl der Patente die Tiefe und der Aufwand der Analyse zu.
Ausgehend von einer Vorauswahl anhand patentbibliographischer Daten werden die Patente anhand technologie- und marktbezogener Kriterien selektiert. Beispielhaft sind folgende K.O.-Kriterien zu erfüllen:
Diese Kriterien würden beispielsweise als erster Indikator für die Verwertungschancen fungieren und müssten erfüllt sein, damit das Patent einer tieferen Analyse des Verwertungspotentials zugeführt würde. Wären sehr gute Verwertungschancen abzusehen, obwohl eines oder mehrere dieser Kriterien verletzt wären, kann das Patent im Ausnahmefall dennoch im weiteren Auswahlprozess berücksichtigt werden, z.B., wenn das Patent eine technologische Basisinnovation mit hohem Verwertungspotential darstellt, aber technisch noch nicht umgesetzt wurde.
Über die nach der Zwischenauswahl qualifizierten Patente sollte ein erster Vertrag zwischen Fondsgesellschaft und Patentinhaber im Rahmen einer Absichtserklärung geschlossen (Letter of Intent = LOI) werden, in dem der Patentinhaber seine Bereitschaft erklärt, das betreffende Patent über die Fondsgesellschaft zu verwerten. In Dieser In einem LOI wird typischerweise außerdem eine Beschreibung der grundsätzlichen Konditionen, inklusive möglicher Optionen wie eine Rücklizenzierung, festgehalten.
Daraufhin kann die Endauswahl der Patente durch eine finale Analyse des Verwertungspotentials durch spezialisierte Dienstleister erfolgen, die in einer Rangliste der erfolgversprechendsten Patente und eine Verwertungsempfehlung an die Fondsgesellschaft mündet. Die Analyse basiert auf einer detaillierten Überprüfung der Patente auf rechtliche und technologische Eigenschaften, sowie auf das Marktpotential und finanzielle Kriterien (siehe Abb.), um die Ertragskraft der Patente einzuschätzen.

Auf Grundlage der Ergebnisse der Potentialanalyse. des LOI und der Empfehlung der Dienstleister entscheidet die Fondsgesellschaft dann über den Erwerb der exklusiven Vertriebsrechte der ausgesuchten Patente und schließt einen Verwertungsvertrag mit dem jeweiligen Patentinhaber ab. In diesem Vertrag werden die endgültigen Konditionen über die Vergütung der Patentinhaber und evtl. Rücklizenzen festgehalten.
Für die im Patentfonds aufgenommenen Patente wird eine so genannte "Veredelungs"- und Verwertungsstrategie
erarbeitet, die eine Steigerung der Werthaltigkeit und damit der Ertragskraft des Patentes zum Ziel hat.
Im Rahmen der "Veredelung" werden verschiedene Maßnahmen wie beispielsweise die geographische Ausweitung
des Patentschutzes, die Erstellung eines Prototyps oder die Finanzierung von Vertriebsaktivitäten skizziert.
Während der Laufzeit des Fonds werden außerdem potentielle Interessenten für die Technologien identifiziert
und optimale Verwertungsstrategien inklusive der Anbahnung und Durchführung von Transaktionen erarbeitet.
Um eine optimale Durchführung der Umsetzung der skizzierten Maßnahmen zu gewährleisten, werden geeignete
Unternehmen für die Veredelung ausgewählt.
Dies geschieht zunächst unabhängig vom ehemaligen Patentinhaber, allerdings kann es durchaus im Interesse
der Fondsgesellschaft liegen,
eine Zusammenarbeit mit den ehemaligen Patentinhabern anzustreben und diese selbst mit der Umsetzung der
Maßnahmen oder einem Teil der Maßnahmen zu betrauen.
So könnten die ehemaligen Patentinhaber beispielsweise mit Aufträgen (z.B. Entwicklung eines Prototyps)
bedacht werden, wodurch zusätzliche Einkünfte für das Unternehmen generiert werden würden.
Je nach festgelegter Verwertungsstrategie und Verhandlungsausgang mit den potentiellen Patentnutzern
werden die Projekte schließlich realisiert
und durch Lizenzierung oder Veräußerung an diese verwertet.
Ist es für die Umsetzung der Maßnahmen zielführend, so wird ggf. auch ein Joint Venture oder eine
Unternehmensgründung als Verwertungsoption in Betracht gezogen.

Die obige Abbildung illustriert noch einmal diesen Prozess. In den einzelnen Prozessphasen sind die daran beteiligten Projektpartner (Patentinhaber, Fondsgesellschaft, Dienstleister, Abnehmer) jeweils farblich gekennzeichnet sowie die möglichen Finanzströme an den Patentinhaber.
Zusammenfassende Betrachtung
Patentverwertungsfonds bieten Patentinhabern die Möglichkeit ein Patent extern zu verwerten ohne selbst
in Vorleistung treten zu müssen. Die Patente werden meist von einem externen Dienstleister bewertet,
potentielle Abnehmer werden identifiziert und angesprochen und auch die Verhandlung und Realisierung
liegt in den Händen des Patentverwertungsfonds.
Der Patentinhaber muss daher grundsätzlich kaum interne Ressourcen aufwenden, die die externe Verwertung von
Technologien betreffen.
Eventuell können in Sonderfällen während der Veredelungsphase durch Weiterentwicklungsaufträge an den
ursprünglichen Patentinhaber sogar zusätzliche Erträge generiert werden.
Die Veredelung und damit Wertsteigerung der Patente führt i.d.R. zur Erzielung höherer Erträge bei der
Verwertung, als es auf dem ursprünglichen Entwicklungsstand der Patente der Fall gewesen wäre.
Im Gegenzug verteilen sich die Erträge der Patentverwertung allerdings auf den ehemaligen Patentinhaber,
die Investoren, die beteiligten Dienstleister sowie die Fondsgesellschaft, nach vertraglich festgelegten
Konditionen (bis zu 50% der Erlöse können dem Patentinhaber zugesprochen werden).
Insgesamt ist es schwer abzuschätzen, ob die Erträge einer Verwertung durch andere Intermediäre mit weniger
beteiligten Parteien höher ausfallen würden.
Zudem ist anzuführen, dass Patentinhaber, insbesondere wenn es sich um Kleine und Mittelständische
Unternehmen handelt, die notwendigen Gelder und Ressourcen, um ein Patent optimal zu verwerten,
nicht aufbringen können oder möchten.
Um überhaupt in einen Patentverwertungsfonds aufgenommen zu werden, müssen Patente hohen Anforderungen bezüglich ihres technologischen und ökonomischen Potentials sowie ihrer juristischen Durchsetzbarkeit genügen. So ist davon auszugehen, dass der Wert der aufgenommenen Patente den bei Vertragsabschluss mit der Fondsgesellschaft ausgezahlten Pauschalbetrag i.d.R. übersteigt. Eventuelle zusätzliche Erträge für den Patentinhaber werden erst im Rahmen der "Veredelung" und Verwertung des Patentes während der Laufzeit (5-7Jahre) des Fonds realisiert. Da ein Patentverwertungsfonds die exklusiven Vertriebsrechte an einem Patent erwirbt, besteht während der Laufzeit i.d.R. auch keine Möglichkeit für den ehemaligen Patentinhaber das Patent, abgesehen von einer optionalen eigenen Nutzung, anderweitig zu verwerten.
Die Konditionen für die Vergütung des ursprünglichen Patentinhabers sind mit dem Abschluss des LOI und des Verwertungsvertrages schon relativ früh festgehalten, weshalb die Verhandlung dieser mit großer Sorgfalt angegangen werden sollten. Von besonderer Bedeutung kann dabei die Verhandlung der Bedingungen hinsichtlich von Rücklizenzen oder dem Ausschluss von bestimmten Patentnutzern, wie bspw. direkten Konkurrenten, deren Ausprägung Auswirkung auf die Höhe der Rückflüsse haben kann und somit das Interesse der Fondsgesellschaft an einer Verwertung eingrenzen kann, sein.
Da das Konzept der Patentverwertungsfonds darauf aufbaut, den Wert der erworbenen Patente mittels einer Veredelungsstrategie zu steigern, sind vor allem "junge" Patente (Schrittmachertechnologien) mit einem hohem Verwertungspotential für die Fonds interessant.
Von der Selektion bis zum evtl. Abschluss eines Verwertungsvertrages, und damit der Zahlung des Pauschalbetrages, vergeht i.d.R. nicht mehr als ein halbes Jahr. Von der Aufnahme bis zur abschließenden Verwertung durch den Patentverwertungsfonds können unter Umständen allerdings mehrere Jahre vergehen. Die Laufzeit der bisherigen Patentverwertungsfonds beträgt 5-7 Jahre.
Checkliste für PatentinhaberAbschließend für diese Sektion ist im Folgenden ein Ratgeber in Form einer Checkliste aufgeführt, in der wichtige aus den oben erläuterten Phasen des Ablaufprozesses resultierende Eigenschaften von Patentverwertungsfonds angeführt werden:

Aus Sicht des Anbieters sind Auktionen im Vergleich zu Festpreissystemen, bei denen der Nachfrager
den Preis akzeptieren muss, wenn er das Produkt erwerben will, dann von Vorteil, wenn eine hohe
Unsicherheit über den erzielbaren Preis besteht. Dies ist beispielsweise bei einzigartigen Gütern,
wie Patenten der Fall. Da es auf den Technologiemärkten bisher an Transparenz mangelt, sind kaum
Vergleichsmöglichkeiten gegeben und der Wert unterliegt oftmals subjektiven
Einschätzungen der Käufer.
Grundsätzlich wird zwischen Online-Auktionen, deren Transaktionsabwicklung ausschließlich im
Internet stattfindet, und sogenannten Live-Auktionen, bei denen an einem bestimmten Ort und Termin
durch einen persönlich anwesenden Auktionator an den Meistbietenden verkauft wird, unterschieden.
Von den gebräuchlichsten Auktionsformen "first-price sealed-bid"-Auktion (Vickrey-Auktion),
englische Auktion und holländische Auktion, wurden bisher nur die englische
(first-price oder open-cry Auction) und holländische Auktion bei IP-Auktionen angewendet, deren
grundsätzliche Funktionsweise im Folgenden kurz erläutert ist:
Für vertiefende Informationen zu den Funktionsweisen von Auktionen sei verwiesen auf die Literatur-Sektion verwiesen.
An IP-Auktionen nehmen Patentinhaber (oder Inhaber eines anderen gewerblichen Schutzrechtes),
Bieter und nicht-bietende Teilnehmer teil. Damit die potentiellen Verkäufer an einer Auktion
teilnehmen können, muss zum einen das zu versteigernde Schutzrecht Mindestkriterien, wie z.B.
eine ausreichende Breite des Schutzbereiches, erfüllen und zum anderen muss
einem Versteigerungsvertrag zugestimmt werden, der u.a. dem Auktionshaus das exklusive Recht
zur Vermittlung des Schutzrechtes einräumt.
Interessierte Bieter erhalten Bieter-Status, indem sie die Bieterbedingungen akzeptieren und
ihre Bonität durch eine Bankgarantie nachweisen.
Das Auktionshaus stellt die Infrastruktur für die Abwicklung der Transaktion zur Verfügung:
Zu dieser gehört, neben der Überprüfung oben genannter Bieter- und Verkäufervorraussetzungen,
das zur Verfügungstellen von Räumlichkeiten für die Auktion und Einzelgespräche,
eines Auktionskataloges, eines (Online-)Datenraumes zur Einsicht
detaillierter Informationen über die Auktionsgüter sowie ein juristisches Rahmenwerk und ein
standardisierter Prozess für die Geschäftsabwicklung.
Ferner werden die Auktionen durch eine breite Marketingkampagne unterstützt, die Werbekampagnen,
allgemeine Pressearbeit, Versand eines Auktionskataloges sowie eine gezielte Ansprache von
relevanten Zielgruppen umfasst.
Finanziert wird diese Infrastruktur meist über pauschale Anmeldegebühren für Patentinhaber,
Bieter und nicht-bietende Teilnehmer sowie einer erfolgsabhängigen Provision auf den erzielten
Verkaufspreis (i.d.R. 10% Aufgeld gegenüber dem Käufer und 15% Abgeld gegenüber dem
Verkäufer).
Bestandteil der Auktionen kann der Verkauf von Patenten oder deren Lizenzen sowie anderer
gewerblicher Schutzrechte sein, oder auch ein Bündel der genannten.

In den vergangenen drei Jahren wurden in etwa alle sechs Monate IP-Auktionen durch verschiedene Auktionshäuser abgehalten. Die Ankündigung geschieht durch das veranstaltende Auktionshaus meist mehrere Monate vor dem Auktionsdatum. Zu jeder Auktion werden die Bedingungen und Konditionen festgelegt, die den gesamten Ablauf des Auktionsprozesses betreffen. Darunter sind Konditionen bezüglich der:
Da sich die Bedingungen und Konditionen der einzelnen Auktionen unterscheiden können, ist ein genaues Studium der Bedingungen und Konditionen der aktuellen Auktion sehr zu empfehlen.
Sind die Bedingungen und Konditionen veröffentlicht, können sich die Verkäufer für die aktuelle Auktion registrieren. Im Rahmen der Registrierung wird die Art und Identität des Schutzrechtes (IP-Asset) sowie optional die Höhe eines Versteigerungsmindestpreises und die anzuwendende Auktionsform festgelegt. Für die endgültige Registrierung ist die Zahlung der Registrierungsgebühr in Höhe von €650 bis €2000 und die Unterzeichnung eines Versteigerungsvertrages notwendig. Einer für den Verkäufer sehr bedeutender Bestandteil des Vertrages ist, dass er dem Auktionshaus für einen festgelegten Zeitraum (i.d.R. 6 Monate) nach der Durchführung der Auktion die exklusiven Verkaufsrechte für das Schutzrecht einräumt. Sollte eine Transaktion im angegebenen Zeitraum (auch nach der Auktion) zustandekommen, behält sich das Auktionshaus vor eine Provision für diese einzufordern.
Nach der Registrierung werden die Schutzrechte einer Vorselektion unterworfen, um die Qualität der Auktion und damit die Reputation des Auktionshauses zu sichern. Dies beinhaltet eine interne Evaluierung der Schutzrechte, u.a. hinsichtlich
Die ausgewählten Schutzrechte werden darauf in einem Auktionskatalog aufgenommen und dieser veröffentlicht. Anhand der darin enthaltenen Informationen über die einzelnen Auktionsgüter können sich Interessierte entscheiden, ob sie sich als Bieter registrieren lassen wollen, um am sogenannten "Due Diligence"-Prozess teilnehmen zu können in in dessen Rahmen Interessierte die Technologie einer eingehenden Prüfung unterziehen können.
Der "Due-Diligence"-Prozess ist ein integraler Bestandteil jeder Auktion, da die Ausprägung
und Qualität der dort zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen dazu beiträgt,
möglichst viele Bieter für das betreffende Schutzrecht zu gewinnen und diese bereits eine erste
Schätzung der Höhe des Wertes des Schutzrechtes vornehmen können.
Insbesondere der Ausschluss formeller und materieller Mängel, wie z.B. die Freiheit von Rechten
Dritter oder die technische Machbarkeit sollte bestmöglich dokumentiert sein,
um Unsicherheiten bezüglich der Werthaltigkeit des Schutzrechtes zu mindern.
So ist ggfs. auch eine objektive Bewertung spezialisierter Institutionen in Betracht zu ziehen.
Zur Durchführung des "Due diligence"-Prozesses wird ein gesicherter Datenraum (i.d.R. Online)
zur Verfügung gestellt, zu dem nur die für den Auktionsgegenstand registrierten Bieter Zugang haben.
Außerdem besteht für Interessenten vor und während der Auktion
die Möglichkeit durch ein über das Auktionshaus vermitteltes Konferenzgespräch mit den Patentinhabern
in direkten Kontakt zu treten, um weitere Informationen zu dem Schutzrecht abfragen zu können.
Nach Abschluss des "Due Diligence"-Prozesses beginnt die Live-Auktion, deren Ort und Zeitpunkt im Vorfeld bekanntgegeben wird. In der Regel finden vor der eigentlichen Auktion Seminare und Vorträge statt, um den Teilnehmern die aktuellen Entwicklungen auf dem IP-Markt vorzustellen. Die eigentliche Auktion, in der die Gebote für die Schutzrechte abgegeben werden, findet am darauffolgenden Tag statt und dauert oft nur wenige Stunden. Die Bieter haben die Möglichkeit persönlich, via Telefon, via Internet oder durch einen Repräsentanten des Auktionshauses mittels schriftlicher Anweisungen Gebote abzugeben (gemäß der festgelegten Auktionsregeln und des finanziellen Limits der Bieter).
Ist ein Los (ein oder mehrere in einer Gruppe zusammengefasste Schutzrechte in einer IP-Auktion) erfolgreich ersteigert worden, folgt der Transfer der Rechte und die Zahlung des durch die Auktion festgestellten Betrages zuzüglich der jeweiligen Provisionen. Wurde während der Auktion kein Käufer ermittelt, z.B. aufgrund eines verfehlten Versteigerungsmindestpreises, beginnt die sogenannte "Post-Auction Sales"-Phase während der zusätzliche Verhandlungen über den Preis stattfinden oder Belange betreffs des "Due Diligence"-Prozesses ausgeräumt werden können.

Die obige Abbildung illustriert noch einmal diesen Prozess. In den einzelnen Prozessphasen sind die daran beteiligten Projektpartner (Patentinhaber, Auktionshaus, Bieter) jeweils farblich gekennzeichnet sowie die möglichen Finanzströme an bzw. von den/m Patentinhaber.
Zusammenfassende Betrachtung
IP-Auktionen erleichtern dem Patentinhaber die ETV durch ihren standardisierten Prozess und
das juristische Rahmenwerk die Veräußerung oder Lizenzierung von Patenten bzw. anderen gewerblichen
Schutzrechten. Die Identifikation von potentiellen Abnehmern wird bei kostenpflichtigen Auktionshäusern
aktiv durch Marketingmaßnahmen unterstützt und eine Verhandlung mit potentiellen Abnehmern beschränkt
sich auf die Unterstützung bei der Due Diligence oder ggf. auf die Post-Auktionsphase.
Die Bereitstellung und ggf. die Erhebung der Informationen über das Patent für die Due Diligence,
stellen den größten Teil des internen Ressourcenbedarfs (Personalbedarf, Knowhow) für den
Patentinhaber dar.
Durch den synchronen Bieterwettbewerb ergibt sich für den Patentinhaber ein hohes Ertragspotential, da
sich, aufgrund der direkten Konkurrenz der Bieter während der Auktion, der erzielbare
Preis für das Patent oder die Lizenz der maximalen Zahlungsbereitschaft der potentiellen Abnehmer
nähern, und somit sogar die Preiserwartung des Patentinhabers übertreffen kann.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sich mehr als ein Bieter an der Auktion für das Patent
beteiligt, die Bieter eine Anwendung für das Patent identifiziert haben, die für Sie einen höheren
Wert verspricht, als der Patentinhaber erwartet und diese Preiserwartung
(i.d.R. festgelegt über einen Versteigerungsmindestpreis)
für potentielle Bieter nachvollziehbar ist.
Folgende Tabelle stellt das durchschnittliche Ergebnis bisheriger Live-IP-Auktionen
aufgeschlüsselt nach Technologiegebieten dar:

Das Interesse potentieller Abnehmer wird zum einen durch das Auktionshaus, im Rahmen der
Veröffentlichung des Auktionskataloges sowie weiterer Marketingmaßnahmen (u.a. auch durch direkte
Ansprache), und zum anderen, durch
die Informationen, die im Due Diligence Prozess über das gewerbliche Schutzrecht zugänglich gemacht
werden, geweckt. So ist anzunehmen, je mehr
über das ökonomische, technologische Potential (z.B. über mögliche Anwendungsgebiete) eines Patentes
vermittelt werden kann, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein großer Bieterkreis angesprochen
wird.
Die Auktionshäuser stellen i.d.R. durch eine interne Bewertung der für eine Auktion registrierten
gewerblichen Schutzrechte fest, ob bestimmte Mindestanforderungen erfüllt sind, um die
Wahrscheinlichkeit für eine erfolgreiche Transaktion zu steigern und eine gute Reputation als Anbieter
werthaltiger Schutzrechte zu bewahren.
Für den Patentinhaber empfiehlt sich hierzu eine objektive Bewertung des Patentes durch eine unabhängige
Partei im Vorfeld der Auktion. Einerseits, um seine Preiserwartung sowie die Qualität des Patentes
zu konkretisieren und gegenüber potentiellen Interessenten untermauern zu können, und andererseits,
um selbst zu einer Mindestpreiserwartung zu gelangen
und somit einen angemessenen Versteigerungsmindestpreis setzen zu können,
damit ein ausreichend großer Bieterkreis angesprochen wird.
Die Festlegung eines Versteigerungsmindestpreises ist prinzipiell empfehlenswert, weil dadurch sichergestellt werden kann, dass das gewerbliche Schutzrecht nicht unter dem vom Patentinhaber erwarteten Wert, verauktioniert wird. Selbst wenn die Versteigerung unerfolgreich sein sollte, kann sie immerhin zu einem aktuellen Marktpreis für das Patent führen und ggf. kann in der Nach-Auktionsphase noch eine Übereinkunft mit dem Höchstbietenden erzielt werden.
Checkliste für PatentinhaberAbschließend für diese Sektion ist im Folgenden ein Ratgeber in Form einer Checkliste aufgeführt, in der wichtige aus den oben erläuterten Phasen des Ablaufprozesses resultierende Eigenschaften von IP-Auktionen angeführt werden:

Online-Marktplätze können als die Bühne des IP-Marktes bezeichnet werden. Infolge der Nichtgreifbarkeit von Patenten und der Einzigartigkeit von Technologietransaktionen, tragen diese Internetseiten dazu bei, das deutlicher zu machen, was vorher ungesehen stattfand, indem Sie Angebot und Nachfrage für jeden sichtbar gegenüberstellen. Im Unterschied zu Online-IP-Auktion findet allerdings keine Transaktion im Internet statt.
Struktur von virtuellen MarktplätzenOnline-Marktplätze dienen der geordneten Zusammenführung von Anbietern und Abnehmern von Patenten oder Technologien auf einer öffentlich zugänglichen ggf. kostenpflichtigen Plattform. Zu diesem Zweck werden zwei Datenbanken betrieben, eine, die die angebotenen Technologien enthält, und eine zweite, in der Anfragen auf Technologien gespeichert sind. Somit haben potentielle Abnehmer die Möglichkeit sich über Patentinhaber und ihre Verwertungsabsichten zu informieren, und Patentinhaber können begutachten, ob sie die Nachfrage nach einer Technologien bedienen können. Um eine gezielte Recherche zu erleichtern sind die Datenbanken i.d.R. nach Technologiefeldern sortiert und können über eine Auswahl von Suchparametern abgefragt werden. Besteht Interesse an einem Angebot oder Gesuch kann über den Marktplatz der Kontakt zum Patentinhaber respektive zum Technologiesuchenden vermittelt werden. Bei kostenpflichtigen Online-Marktplätzen fallen i.d.R. Gebühren bei der Aufnahme eines Technologieangebots oder -gesuchs in Form eines Festbetrages an (ab etwa €650) und nach einer erfolgreichen Transaktion in Form einer Provision (ca. 15%). Im Unterschied zu kostenlosen Online-Marktplätzen werden die aufgeführten Technologien zum einen durch Marketingmaßnahmen beworben und zum anderen Unterstützung bei der Erstellung eines Technologieangebots in der Datenbank angegeben. Die Verhandlung und Realisierung einer Transaktion obliegt allerdings den beiden Parteien selbst.

Die Registrierung auf den Online-Marktplätzen ist i.d.R. kostenlos und ermöglicht dem Besucher des Marktplatzes die Datenbanken für die Technologieangebote und -gesuche einzusehen und nach einem Authorisierungsprozess mit den jeweiligen Anbietern Kontakt über den Marktplatz aufzunehmen.
Eine gezielte Suche ist meist direkt über Stichwörter oder in vorgegebenen Kategorien möglich und eröffnet Patentinhabern zu recherchieren, ob ein Technologiegesuch durch ihn erfüllt werden könnte. Ist dies der Fall, kann der Patentinhaber, nachdem er dem Betreiber des Online-Marktplatzes seine Handlungsberechtigung glaubhaft gemacht hat, in Kontakt mit dem potentiellen Abnehmer treten, um festzustellen, ob eine Verwertung in Frage kommt. Grundsätzlich bedarf es aber immer einer Freigabe der Kontaktdaten durch den Inserenten auf dem Online-Marktplatz. Möchte ein Patentinhaber eine Technologie anbieten, folgt nach dem Authorisierungsprozess das Erstellen eines Profils für das betreffende Patent über einen standardisierten Fragebogen, in dem die Technologie und die Verwertungsabsichten beschrieben werden (z.B. Lizenzierung, Verkauf, Joint Venture). Kostenpflichtige Marktplätze bieten i.d.R. aktive Unterstützung bei der Erstellung eines Patentprofils an. Das Aufgeben eines Technologiegesuches oder -angebots kann je nach Online-Marktplatz mit Kosten von bis zu etwa €2500 pro Patent und Jahr verbunden sein.
Besteht beiderseitiges Interesse an einer Verwertung des Patentes, folgt die Verhandlungsphase im gemeinsamen Gespräch, die offline und bilateraler Natur ist. Kostenpflichtige Online-Marktplätze bieten Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungen an, wenn dies gewünscht wird. Kommen die Verhandlungen zu einem erfolgreichen Abschluss fällt bei kostenpflichtigen Online-Marktplätzen eine Provision von i.d.R. 15% des gehandelten Wertes an, die je nach Verhandlung von einem oder beiden der Parteien gezahlt werden muss.

Die obige Abbildung illustriert noch einmal diesen Prozess. In den einzelnen Prozessphasen sind die daran beteiligten Projektpartner (Patentinhaber, Online-Marktplatz, Abnehmer) jeweils farblich gekennzeichnet sowie die möglichen Finanzströme an bzw. von den/m Patentinhaber.
Zusammenfassende Betrachtung
Online-Marktplätze stellen Patentinhabern eine öffentliche Plattform für die Präsentation zur externen
Verwertung vorgesehener Technologien zur Verfügung. Allerdings beinhaltet die Darstellung einer
Technologiebeschreibung in einer Datenbank keine aktive Identifikation von Abnehmern, sondern eine
eher reaktive Herangehensweise an die ETV. Potentielle Abnehmer müssen i.d.R. selbst ein Anwendungspotential
für angebotene Technologien identifizieren, wobei die Inhaber dies mit einer detaillierten Beschreibung
möglicher Anwendungsgebiete in der Datenbank unterstützen können.
Bei kostenpflichtigen Online-Marktplätzen wird neben der regelmäßigen Marketingmaßnahmen für einzelne
Technologien mittlerweile teilweise eine aktivere Unterstützung bei der Identifikation von Abnehmern in
Form des Patent Brokering angeboten.
Andererseits zeichnen sich Online-Marktplätze durch eine große Flexibilität hinsichtlich der
Gestaltungsmöglichkeiten einer externen Verwertung aus, da nicht nur der direkte Verkauf oder die
Lizenzierung, sondern auch beispielsweise Joint Ventures, Entwicklungsaufträge oder auch Finanzierungsgesuche
im Rahmen der Angebotserstellung für die Online-Datenbank formuliert werden können.
Die Flexibilität bei der Verhandlung dieser Optionen ist darauf zurückzuführen, dass die Verhandlungen
zwischen potentiellen Verwertungspartnern i.d.R. in Eigenregie durchgeführt werden, was aber
gleichzeitig höhere Anforderungen an die internen Ressourcen eines Unternehmens stellen kann, sowohl
bezüglich des Personalbedarfs als auch des Knowhows.
So sollten die Verhandlung der Vertragskonditionen, beispielsweise bezüglich der Preisgestaltung oder des
Transaktionsumfangs, mit großer Sorgfalt vorbereitet und geführt werden, um potentielle Interessenten
nicht mit unrealistisch hohen Preiserwartungen abzuschrecken oder für den Patentinhaber nachteiligen
Vereinbarungen vorzubeugen.
Hat ein Unternehmen keine Erfahrung bei der externen Verwertung von Technologien und möchte es das Risiko
einer suboptimalen Verwertung verringern, so ist ggf. auch Unterstützung durch spezialisierte Dienstleister
in Betracht zu ziehen.
Im Unterschied zu den anderen Beiden, der vorgestellten Modelle, bestehen Online-Marktplätze nicht auf ein
exklusives Vertriebsrecht, sondern gestatten i.d.R. auch die parallele Vermarktung über andere
Intermediäre, wie z.B.
Patent Broker und Licensing Agents, oder das Unternehmen selbst.
Abschließend für diese Sektion ist im Folgenden ein Ratgeber in Form einer Checkliste aufgeführt, in der wichtige aus den oben erläuterten Phasen des Ablaufprozesses resultierende Eigenschaften von Online-Marktplätzen angeführt werden:

Nach der Vorstellung der drei Modelle Patentverwertungsfonds, IP-Auktionen und Online-Marktplätze, werden diese Modelle in diesem Abschnitt einer morphologischen Analyse anhand 9+2 praxisbezogener Kriterien unterzogen, um KMUs eine Entscheidungshilfe bei der Auswahl eines geeigneten Modells zu geben. Dazu wird jedem Modell bezüglich der einzelnen Kriterien eine qualitative Ausprägung ("niedrig", "mittel", "hoch") zugeordnet.
Zeitliche Bindung an ETV-Dienstleister
Die Modelle unterscheiden sich wesentlich in der Bindung des Patentinhabers über die Zeit. Während Online-Marktplätze i.d.R. die parallele Nutzung anderer Verwertungskanäle erlauben, ist bei IP-Auktionen und Patentverwertungsfonds ein exklusives Vertriebsrecht einzuräumen. Im Falle der IP-Auktionen behält sich das Auktionshaus i.d.R. ein sechsmonatiges exklusives Verkaufsrecht vor, und bei Patentverwertungsfonds wird mit dem Letter of Intent (LOI) und dem Verwertungsvertrag das exklusive Vertriebsrecht auf die Laufzeit des Fonds (5-7 Jahre) gegeben.

Mindestanforderung an Verwertungspotential
Patentverwertungsfonds führen ein umfassendes Screening des Patentmarktes durch und nur die Patente, die
den hohen Anforderung bezüglich technologischer Machbarkeit, ökonomischen Potentials und juristischer
Durchsetzbarkeit am besten genügen (Rate ca. 50 von mehreren Tausend), werden in diesen aufgenommen.
Dementsprechend ist der Mindestanspruch an das Verwertungspotential als hoch einzuschätzen.
Auf IP-Auktionen können i.d.R. Patente mit verschiedenstem Verwertungspotential registriert werden,
allerdings ist das Auktionshaus bemüht einen gewissen Qualitätsstandard zu halten, um seine
Reputation als Anbieter werthaltiger Technologien und damit das Interesse potentieller
Bieter an den Auktionen zu erhalten.
Auf Online-Marktplätzen wiederum kann jeder Patentinhaber jedes Patent zur Verwertung anbieten.
Es existieren keine Einschränkungen hinsichtlich der Ausprägung des Patentes oder seines
Verwertungspotentials.

Bedarf an internen Ressourcen
Mit dem Bedarf an internen Ressourcen sind hier insbesondere der Personalbedarf und der Bedarf an Knowhow
bezüglich des ETV-Prozesses, gemeint.
Bei Patentverwertungsfonds sind die Aufgaben, die auf einen
Patentinhaber zukommen könnten, evtl. Maßnahmen, um eine gute Ausgangsposition bei der Verhandlung der
Konditionen des LOI und des Verwertungsvertrages zu haben, und die Verhandlung dieser. Dass, im Rahmen der
"Veredelung" der Patente, Weiterentwicklungsaufträge für den Patentinhaber anfallen können, ist zwar
mit Personalbedarf verbunden, geschieht aber freiwillig und generiert zusätzliche Erträge.
Knowhow bezüglich des ETV-Prozesses ist für den Patentinhaber nur sehr begrenzt nötig.
IP-Auktionen liegt ein standardisierter Prozess und ein juristisches Rahmenwerk zugrunde, wodurch
Verhandlungen stark vereinfacht werden bzw. , im Falle einer erfolgreichen Transaktion in der Auktionsphase,
fast gänzlich wegfallen.
Mit Aufwand verbunden ist allerdings die Bereitstellung der für den Due-Diligence Prozess notwendigen
Patentinformationen,
insbesondere, wenn diese zur Steigerung des Bieterinteresses entsprechend aufbereitet werden sollen
(z.B. Patentbewertung oder Identifikation von möglichen Anwendungen).
Da Online-Marktplätze lediglich eine öffentliche Plattform für die Verbreitung eines Verwertungswunsches
darstellen und i.d.R. nur der Kontakt zwischen interessierten Parteien hergestellt wird,
ist hier der höchste Bedarf an internen Ressourcen zu erwarten.

Direkte Kosten des Verwertungsmodells
Berücksichtigt werden für dieses Vergleichskriterium lediglich Kosten für die Nutzung des entsprechenden
Verwertungsmodells und nicht die Aufwendungen, die mit der Erfüllung von Aufgaben bezüglich des
ETV-Prozesses (Planung, Verhandlung, etc.) oder der Verbesserung der Verwertungschancen
(z.B. durch Patentbewertungen oder Identifikation von möglichen Anwendungen)
entstehen, da diese je nach Unternehmen und Patent stark
schwanken können und somit nur schwer abzuschätzen wären.
Außerdem ist unklar, in welchem Verhältnis die Aufwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der
Verwertungschancen im Verhältnis zur potentiellen Erhöhung des erzielbaren Preises für das Patent stehen.
Bei Patentverwertungsfonds fallen in diesem Sinne keine direkten Kosten für den Patentinhaber an, da
alle anfallenden Aufwendungen (z.B. für Investitionen, Patentaufrechterhaltung, etc.) vom Fonds
getragen werden, der diese Kosten wiederum über die Erträge aus den einzelnen Verwertungen deckt.
Um ein Patent oder eine Lizenz über eine IP Auktion zu versteigern, fällt i.d.R. eine pauschale Gebühr
für die Aufnahme des Patentes in die Auktion (etwa €650-€2000 pro Patent)
sowie eine Provision bei erfolgreicher Transaktion (i.d.R. 10% Aufgeld gegenüber dem Käufer und
15% Abgeld (Disagio) gegenüber dem Verkäufer), an.
Kostenlose Anbieter, aus dem Bereich der Online-Auktionen fließen, wegen des erheblich geringeren
Leistungsumfanges, nicht in diese Betrachtung ein.
Die direkten Kosten einer Verwertung über einen kostenpflichtigen Online-Marktplätze beinhalten,
wie bei IP-Auktionen, eine pauschale Gebühr (ab etwa €650 pro Patent und Jahr) sowie eine Provision
bei erfolgreicher Transaktion (i.d.R. 15%). Da während des Listungszeitraumes einer Technologie
theoretisch mehrere Transaktionen zustande kommen können, wird die Höhe der direkten Kosten als "mittel"
eingestuft. Es existieren auch kostenlose Online-Marktplätze, deren Leistungsumfang
(z.B. Größe der Datenbank, Marketing-Maßnahmen) allerdings i.d.R. kleiner ist.

Ertragspotential für Patentinhaber
Das Ertragspotential bei Patentverwertungsfonds zu bewerten ist mit einigen Schwierigkeiten verbunden.
Zwar wird schon frühzeitig eine Pauschalsumme für den
Erwerb der exklusiven Vertriebsrechte an den Patentinhaber gezahlt, aber die sorgfältig selektierten
Patente haben i.d.R. einen bedeutend höheren Wert als die gezahlte Pauschalsumme.
Ferner ist es Bestandteil des Konzeptes die Patente weiterzuentwickeln
bzw. deren Wert zu steigern, wobei die Wertsteigerung durch
die "Veredelung" nur anteilig an den Patentinhaber weitergegeben wird, da
die Kosten für die "Veredelung" und Verwertung gedeckt,
die Renditeerwartung der Investoren erfüllt,
sowie Fondsgesellschaft und beauftragte Dienstleister vergütet werden müssen.
So ist anzunehmen, dass der Ertragsanteil des Patentinhabers für ein vergleichbares ETV-Projekt höher
ausfallen würde, wenn weniger Parteien beteiligt wären.
Ob der Patentinhaber selbst, insbesondere, wenn es sich um ein Kleines oder Mittelständisches Unternehmen
handelt, allerdings die nötigen Ressourcen und
das Knowhow aufbringen könnte oder wollte, um ein solches ETV-Projekt durchzuführen ist unsicher.
IP-Auktionen haben prinzipiell die gleichen Vorteile wie "normale" Auktionen, zu denen ein
synchroner Bieterwettbewerb und die Erzielung eines Marktpreises für ein schwer objektiv bewertbares
Gut gehören. Dies kann sich positiv auf das Ertragspotential für den Patentinhaber auswirken, da, zum einen,
mehrere Interessenten gleichzeitig für das Patent bieten, wodurch aufgrund der direkten
Konkurrenz während der Auktion höhere Erträge zustande kommen können, zum anderen,
der Wert des Patentes für die Bieter höher sein könnte als der Patentinhaber angenommen hat.
Das heißt, der in der Auktion ermittelte Preis könnte höher sein, als der Preis den der
Patentinhaber z.B. in bilateralen Verhandlungen gefordert hätte.
Auch wenn dies hypothetisch ist, ist das Ertragspotential höher einzuschätzen als bei
Patentverwertungsfonds und Online-Marktplätzen.
Bei Online-Marktplätzen erfolgen die Verhandlungen bezüglich der Verwertung direkt zwischen
den zwei Parteien. Das Ertragspotential wird also i.d.R. nicht den Wert überschreiten, den
der Patentinhaber für das Patent erwartet. Deswegen wird das Ertragspotential als "mittel"
bewertet.

Kalkulierbarkeit der Transaktionsdauer
Patentverwertungsfonds haben eine Laufzeit von 5-7 Jahren, in denen die Patente erfolgreich
verwertet werden können. Folglich ist die maximale Transaktionsdauer genau
kalkulierbar, aber mit einem Zeitraum von mehreren Jahren entsprechend groß.
Die Transaktionsdauer von IP-Auktionen hingegen ist auf den Zeitraum der Auktions- bzw.
Post-Auktionsphase, also auf wenige Tage bis sechs Monate, begrenzt. In diesem Zeitraum
wird ein Patent ggf. erfolgreich verwertet werden.
Auf Online-Marktplätzen wird hingegen nur der Verwertungswunsch des Patentinhabers dargestellt,
d.h., die potentiellen Abnehmer müssen für sie interessante Patente selbst identifizieren und
selbst an den Patentinhaber herantreten, bevor Verhandlungen über eine Transaktion
beginnen können. Da die Initiative
zu einer Transaktion vom potentiellen Abnehmer und nicht vom Patentinhaber ausgeht,
ist die Dauer einer Transaktion nicht explizit kalkulierbar.

Potential für die Identifikation von Abnehmern
Aufgrund der sorgfältigen Selektion der Patente für einen Patentverwertungsfonds aus einer großen
Grundgesamtheit ist davon auszugehen, dass für die wenigen ausgewählten Patente, im Rahmen der
Verwertungspotentialanalyse schon evtl. Verwertungspartner und
aussichtsreiche Anwendungsgebiete identifiziert worden sind. In der Regel scheitert die Verwertung
also nicht an der Identifikation von Abnehmern.
IP-Auktionen finden zu zeitlich diskreten Zeitpunkten, mit einer überschaubaren Anzahl von
vorselektierten gewerblichen Schutzrechten statt, werden gezielt angekündigt und durch
verschiedene Marketingmaßnahmen beworben (u.a. durch Auktionskatalog, Anzeigen oder direkte
Ansprache).
Die Betreiber von kostenpflichtigen Auktionshäusern versuchen also die Identifikation von
Abnehmern in ihrem eigenem Interesse aktiv zu unterstützen (Provision, Reputation), da sie aber
nur unter den zur Auktion angemeldeten Patenten auswählen können, ist das
Identifikationspotential geringer als bei Patentverwertungsfonds einzuschätzen.
Auf Online-Marktplätzen kann jedes Patent über einen theoretisch unbegrenzten Zeitraum zur
Verwertung angeboten werden. Zwar steigt mit der Länge des Zeitraums die Wahrscheinlichkeit,
dass sich der Bedarf an einem Patent entwickelt oder ein potentieller Abnehmer in der Datenbank
fündig wird und in Kontakt mit dem Patentinhaber tritt, aber, zum einen,
betreiben Online-Marktplätze keine Vorauswahl, um z.B. Patente ohne Verwertungspotential
herauszufiltern, und, zum anderen, muss der potentielle Abnehmer selbst die Initiative ergreifen
und gezielt in der Datenbank des Online-Marktplatzes suchen.
Das Potential für die Identifikation von Abnehmern über Online-Marktplätze ist deshalb
als geringer einzuschätzen als bei IP-Auktionen.

Einflussmöglichkeiten auf Abnehmerwahl
Patentverwertungsfonds erwerben ein exklusives Vertriebsrecht vom Patentinhaber und haben
damit die alleinige Verfügungsgewalt über die Wahl des/der Abnehmer. Allerdings bieten manche
Fondsgesellschaften den Patentinhabern die Möglichkeit, direkte Konkurrenten aus dem Abnehmerkreis
auszuschließen, wodurch ggf. das Risiko für die eigene Wettbewerbsposition vermindert werden kann.
Dies kann für den Patentinhaber allerdings mit Kosten oder schlechteren Konditionen hinsichtlich
der Erträge verbunden sein.
An IP-Auktionen kann jeder Bieter an der Versteigerung des gewerblichen Schutzrechtes,
für das er sich registriert hat, teilnehmen und damit das Auktionsgut ersteigern.
Es gibt also keine Möglichkeiten Einfluss darauf zu nehmen, wer der Abnehmer sein wird.
Online-Marktplätze hingegen vermitteln nur den Kontakt zwischen Abnehmer und Patentinhaber.
Der Patentinhaber kann selbst entscheiden mit welchen Abnehmern er verhandeln möchte und mit
welchen nicht. Online-Marktplätze bieten also uneingeschränkte Einflussmöglichkeiten auf die
Wahl des Abnehmers.

Gestaltungsmöglichkeiten der Verwertung
Patentverwertungsfonds bieten für den Patentinhaber wenige Möglichkeiten die Verwertung
zu gestalten. Auf welche Art die Patente im Fonds verwertet werden (Verkauf, Lizenzierung, etc.),
entscheidet die Fondsgesellschaft. Lediglich eine exklusive Rücklizenz des verwerteten Patents,
kann im Verwertungsvertrag verhandelt werden.
Auf IP-Auktionen können Patente nur verkauft oder Lizenzen für diese versteigert werden, um die
gewünschte Standardisierung des Prozesses und damit die Vereinfachung der Transaktion zu ermöglichen.
Nur in der Post-Auktionsverhandlung könnten ggf. andere Vereinbarungen getroffen werden.
Auf Online-Marktplätzen bieten sich verschiedene Möglichkeiten bezüglich des Zieles eines ETV-Projektes.
Neben Lizenzabkommen und Verkauf von Patenten können auch Wünsche nach Venture Kapital, Joint Ventures
oder Entwicklungsabkommen im Rahmen der Technologieangebote formuliert werden.
Der große Freiheitsgrad ist vor allem darin begründet, dass der Online-Marktplatz nur
der Kontaktvermittlung dient und die Verhandlung den beteiligten Parteien selbst obliegt.

Eignung für Technologien in verschiedenen Entwicklungsstadien
Anhand der Klassifikation von Technologien in ihrem Lebenszyklus (Schrittmachertechnologie, Schlüsseltechnologie, Basistechnologie), kann ein Vergleich der drei Verwertungsmodelle vorgenommen werden.
Patentverwertungsfonds eignen sich aufgrund ihres "Veredelungs"-Konzeptes insbesondere für
Schrittmachertechnologien, da sie zwar ein hohes Entwicklungspotential besitzen,
eine Weiterentwicklung aber mit technologischen und ökonomischen Risiken verbunden ist.
Mit der Aufnahme eines Patentes in einen Patentverwertungsfonds werden die
Kosten und Risiken der Entwicklung bis zur Marktreife von der Fondsgesellschaft getragen.
Durch einen Ausschluss von Konkurrenten oder eine exklusive Rücklizenz, können
auch strategische Risiken für den Patentinhaber verringert werden.
Schlüsseltechnologien sind für die Verwertung über Patentverwertungsfonds ebenfalls
gut geeignet, wenn der Patentinhaber möglichst wenig interne Ressourcen für ein
ETV-Projekt aufwenden möchte. Die Erträge einer externen Verwertung über Modelle mit
weniger beteiligten Parteien, würden aber sehr wahrscheinlich höher ausfallen.
Basistechnologien sind für Patentverwertungsfonds nicht interessant,
da sie weder Wert noch Verwertungspotential besitzen.
Die Verwertung von Schrittmachertechnologien über IP-Auktionen ist nur zu empfehlen, wenn
der Patentinhaber sich im Klaren darüber ist, dass er sowohl das Risiko der
Weiterentwicklung für den potentiellen Abnehmer in seiner Preiserwartung berücksichtigen muss
als auch eine Gefährdung des eigenen strategischen Geschäftsfeld ausschließen können sollte.
Letzteres ist bei Schrittmachertechnologien aber oft schwer abzuschätzen.
Der Verkauf oder die Lizenzierung von Schlüsseltechnologien eignet sich hervorragend für
IP-Auktionen, wobei beim Verkauf darauf geachtet werden sollte, dass
die eigene Wettbewerbsposition nicht gefährdet wird. Durch die im Vergleich zu
Schrittmachertechnologien einfachere Identifikation
von Anwendungsgebieten für die potentiellen Abnehmer, ist die Wahrscheinlichkeit einer
regen Beteiligung während einer Auktion hoch, und damit auch der erzielbare Ertrag.
Basistechnologien sind für IP-Auktionen wenig interessant,
da sie weder Wert noch Verwertungspotential besitzen. Hinzu kommt, dass kostenpflichtige
IP-Auktionen i.d.R. eine Mindestprovision für eine Transaktion verlangen (ca. €6500) und
zuzüglich des Aufwands an internen Ressourcen, eine effiziente Verwertung meist unmöglich wird.
Sollte der Patentinhaber planen, sich eine gute Reputation bezüglich der
externen Technologieverwertung aufzubauen, ist das Anbieten von "Ladenhütern" sowieso nicht
zu empfehlen.
Auf Online-Marktplätzen können alle drei Technologieklassen zur Verwertung angeboten werden.
Von der Verwertung von Basistechnologien sollte allerdings aus den bei IP-Auktionen genannten
Gründen abgesehen werden.
Für die externe Verwertung von Schrittmachertechnologien können aufgrund des großen
Freiheitsgrades der Verhandlung und der Gestaltung einer Verwertung gute Bedingungen
geschaffen werden. So könnte beispielsweise die Höhe des Preises oder die Zahlung von
Lizenzgebühren für ein Patent von der erfolgreichen Entwicklung zur Marktreife abhängig
gemacht werden. Da ungewollte Abnehmer von der Verwertung ausgeschlossen werden können,
sind die strategischen Risiken für den Patentinhaber gering. Hier sei aber noch einmal
ausdrücklich erwähnt, dass der Aufwand an internen Ressourcen bei Online-Marktplätzen
verglichen mit Patentverwertungsfonds und IP-Auktionen am höchsten einzuschätzen ist.
Bei der Verwertung von Schlüsseltechnologien über Online-Marktplätze ist das
Einbüßen von Wettbewerbsvorteilen am einfachsten auszuschließen, da der Patentinhaber
selbst entscheiden kann, mit wem er verhandelt. Ferner eignen sich Schlüsseltechnologien
gut für Online-Marktplätze, weil sowohl Patentinhaber als auch potentielle Abnehmer
Anwendungsgebiete einfacher identifizieren können als es bei
Schrittmachertechnologien der Fall ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Patent in
vielversprechenden Kategorien der Datenbank (z.B. in anderen Branchen) gelistet,
und das Interesse von Abnehmern geweckt werden kann ist somit ebenfalls höher.

Eignung hinsichtlich der Funktionalität im Unternehmen
Da Kerntechnologien der Ursprung von Wettbewerbsvorteilen sind, ist bei der
externen Technologieverwertung und insbesondere der monetären ETV äußerste
Vorsicht geboten. So eignen sich, wenn überhaupt eines der drei Modelle,
Online-Marktplätze für die monetäre externe Verwertung,
da hier genau bestimmt werden kann mit wem und in welcher Form eine Verwertung
verhandelt wird.
Supporttechnologien eignen sich in Form von Lizenzabkommen prinzipiell für
alle drei Modelle.
Wegen der möglichen strategischen Notwendigkeit, auch hier nur bestimmte Abnehmer zuzulassen,
ist die Eignung von Online-Marktplätzen höher einzuschätzen als die von Patentverwertungsfonds
und IP-Auktionen. Ein Unterschied zwischen der Eignung von Patentverwertungsfonds und
IP-Auktionen auf Basis der Funktionalität im Unternehmen ist nicht gegeben.
Funktional irrelevante Technologien bergen keine Risiken für den Inhaber hinsichtlich der
externen Verwertung.
Deshalb ist die Eignung für alle drei Verwertungsmodelle als "hoch" zu bewerten.

Zusammenfassender Vergleich
Der qualitative Vergleich zeigt, dass für entsprechende Anforderungsprofile jedes der drei Modelle
zur Erleichterung der externen Verwertung beitragen kann.
Patentverwertungsfonds bieten sich für KMUs insbesondere an, wenn keine internen Ressourcen oder
finanziellen Mittel für die externe Verwertung zur Verfügung gestellt werden können oder sollen.
Durch die Veredelungs- und Verwertungsstrategie wird das Verwertungspotential eines Patentes
gut ausgeschöpft,
allerdings werden auch hohe Anforderungen an das Verwertungspotential der Patente gestellt.
IP-Auktionen eignen sich insbesondere für reifere und gut ausgerollte Patente, deren Verwertungspotential
gut für Patentinhaber und potentielle Abnehmer ersichtlich ist.
Zu berücksichtigen sind hier, Registrierungsgebühren und evtl. Mindestprovisionen. Der Patentinhaber
sollte also abschätzen können, ob der Wert des Patentes und damit der erzielbare Preis, die Kosten
inklusive des internen Ressourcenaufwands (z.B. Due Diligence Vorbereitung) für eine IP Auktion
rechtfertigt.
Online-Marktplätze zeichnen sich durch ihre hohe Flexibilität z.B. hinsichtlich der Gestaltungsmöglichkeiten
einer Verwertung aus, die allerdings auch mit einem höheren Aufwand an internen Ressourcen verknüpft
sein kann. Auch hier sind evtl. Mindestgebühren in Relation zum potentiellen Wert eines Patentes zu setzen.
Betont werden muss, dass es sich bei Online-Marktplätzen um eine recht passive Herangehensweise an die ETV
handelt, da das angebotene Patent erst von potentiellen Interessenten selbst auf dem Online-Marktplatz
identifiziert werden muss.
Folgende Abbildung stellt die Ergebnisse des qualitativen Vergeiches anhand der oben beschriebenen
9+2 Kriterien als grafisches Profil der drei Modelle dar:

In dieser Sektion des Serviceportals werden, anhand von Beispielen zu jedem der drei vorgestellten Modellen, Einblicke in die Unternehmenspraxis gegeben. Für Patentverwertungsfonds und IP-Auktionen werden Beispiele für die externe Verwertung von Technologien durch deutsche KMUs angeführt, bei Online-Marktplätzen wird die externe Verwertung durch ein deutsches Großunternehmen an ein amerikanisches KMU beschrieben.
Beispiel: Patentverwertungsfonds
Im Rahmen seiner Forschungs- und Entwicklungstätigkeit hat ein deutsches KMU eine Technologie entwickelt, diese zum Patent angemeldet, sowie erfolgreich einen Prototypen für ein marktreifes Produkt entwickelt als auch begleitende Studien durchgeführt. (mehr...)
Beispiel: IP-Auktionen
Ein deutsches klein- und mittelständisches Unternehmen, das sich auf molekulare Biologie, Nanotechnologie und Laboraustattung spezialisiert hatte, hatte im Jahr 2000 zwei Erfindungen im Bereich der Oberflächentechnik zum Patent angemeldet und 2007 über eine IP Auktion für €50.000 an einen unbekannten Abnehmer verkauft. (mehr...)
Beispiel: Online-Marktplätze
Ein deutsches Großunternehmen entwickelte für die Unterstützung eines seiner Geschäftsfelder eine Bioluminiszenz-Dünnschicht-Chromatographie Technologie, die das Aufspüren biologisch-toxischer Substanzen ermöglichte. Da die Herstellung oder der Verkauf von Laborausstattung nicht zum strategischen Geschäftsfeld des Großunternehmens gehörte, entschied sich das Unternehmen die Technologie zur Lizenzierung auf einem kostenpflichtigen Online-Marktplatz anzubieten, um über mögliche Anwendungen der Technologie in weiteren Geschäftsfeldern zusätzliche Erträge zu realisieren. (mehr...)
Diese Sektion gibt einen Überblick über etwa 70 Unternehmen, die Dienstleistungen im Bereich der externen Technologieverwertung (ETV) anbieten. Die überwiegend im amerikanischen Raum ansässigen Unternehmen wurden im Rahmen eines Forschungsprojektes Ende 2006 identifiziert. Da sich die Zahl und das Leistungsspektrum der Anbieter von IP-Dienstleistungen in diesem jungen und dynamischen Markt ständig verändert, ist die hier vorgenommene Zuordnung der Dienstleister zu den einzelnen Verwertungsmodellen nur als erster Anhaltspunkt zu verstehen und die Vollständigkeit dieser Liste nicht zu gewährleisten.
Patentverwertungsfonds
|
Name Acacia Research Alpha Patentfonds BTG Cloupartners Finance System GmbH & Co. KG Intellectual Ventures |
Website |
Unternehmenssitz Newport, CA, USA Mannheim, D London, UK München, D München, D Bellevue, WA, USA |
Online-Marktplätze
|
Name Cordis Tynax Yet2.com |
Website |
Unternehmenssitz Luxembourg Palo Alto, CA, USA Massashussets, USA |
IP-Auktionen
|
Name IP Auctions IP Auctions GmbH (IPA) Ocean Tomo |
Website |
Unternehmenssitz Reno, NV, USA Munich, Germany Chicago, USA |
IP Developement Funds
|
Name 1790 Capital Management Analytic Capital Blueprint Ventures IP Group plc New Venture Partners |
Website http://www.analyticcapital.com |
Unternehmenssitz Laurel, NJ, USA Boston, MA, USA San Francisco, USA London, UK Murray Hill, NJ, USA |
IP Development & Licensing Companies
|
Name AmberWave ARM ( UK) DEKA Intellectual Ventures InterDigital MIPS MOSAID OnSpec Electronic Qualcomm Rambus Tessera TPL Group TPL, Inc Walker Digital |
Website |
Unternehmenssitz Salem, NH, USA Cambridge, UK Manchester, NH, USA Bellevue, Wa, USA King of Prussia, PA, USA Mountain View, CA, USA Ottawa, Ontario, Canada Santa Clara, CA, USA San Diego, CA, USA San Jose, CA; USA San Jose, CA, USA Philadelphia, USA Philadelphia, USA Stamford, CT, USA |
IP Development & Outsourcing Firms
|
Name Applied Minds Invent Resources |
Website |
Unternehmenssitz Glendale, CA, USA Winchester, MA, USA |
IP Investment/Merchant Banking
|
Name Inflexion Point Ocean Tomo |
Website |
Unternehmenssitz Palo Alto, CA, USA Chicago, USA |
IP Securitization
|
Name Technology Option Capital UCC Capital |
Website |
Unternehmenssitz Pittsburgh, PA, USA NY, USA |
Licensing Agents/Advisors
|
Name Acorn BTG Chipworks Element Asset Mgmt General Patent Innovations- und Patent-Centrum IP Capital Group IP Value Maxiam PatentBridge Patentesque PLX Taeus Thinkfire UTEK/EKMS |
Website |
Unternehmenssitz Pacific Palisades, CA, USA London, UK Otawa, Canada Hungary NY, USA Hamburg, Germany VT, USA New Jersey, USA Washington. DC, USA Menlo Park, CA, USA Menlo Park, CA, USA Los Angeles, CA, USA Colorado Springs, USA NJ, USA Tampa, FL, USA |
Litigation Finance Fund
|
Name Altitude Capital Partners Oasis Rembrandt IP Mgmt |
Website |
Unternehmenssitz New York, USA Chicago, USA Bala Cynwyd, PA, USA |
Patent Brokers
|
Name Anadeus Ltd Bramson & Pressman Fairfield Resources General Patent Iceberg ( UK) Inflexion Point IP Value IPAC IPB AG iPotential Pluritas Semiconductor Insights Sherwood Partners Taeus Thinkfire Yet2.com |
Website |
Unternehmenssitz Finland Conshohocken, PA, USA Houston, USA NY, USA London, UK Palo Alto, CA, USA New Jersey, USA Atlanta, Georgia, USA Hamburg, Germany St Mateo CA, USA San Francisco, USA Ontario, Canada Palo Alto, CA, USA Colorado Springs, USA NJ, USA Massashussets, USA |
Technology Transfer Specialists
|
Name 5i Principles Group 5iTech Competitive Technologies – CTT Free Patent Auction Innocentive Innovations- und Patent-Centrum NineSigma Plexus Ventures Poskanzer & Associates Qed Texelerate UTEK/EKMS Your Encore |
Website http://www.5iprincipalsgroup.com http://www.competitivetech.net |
Unternehmenssitz Cleveland, OH, USA Cleveland, OH, USA Fairfield, USA n.a. Massashussets, USA Hamburg, Germany Cleveland, OH, USA Philadelphia, USA Payson, AZ, USA London, UK Philadelphia, USA Tampa, FL, USA Indianapolis, USA |
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