Erstattung aus dem Härtefonds

Sofern Sie das Deutschlandsemesterticket nicht nutzen können oder wollen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Antrag auf Erstattung des Semesterbeitragsanteils zu stellen.

Mögliche Gründe hierfür wären z.B. eine Schwerbehinderung oder die Abwesenheit vom Hochschulort.
Für die Bearbeitung dieser Anträge ist das Studierendenwerk Hamburg zuständig. Detaillierte Informationen zu den Bedingungen und Fristen sowie das digitale Antragsformular finden Sie auf der Webseite des Studierendenwerks Hamburg.

Erstattung bei Exmatrikulation

Bei Exmatrikulation können Sie sich die Kosten für Ihr Deutschlandsemesterticket gegen Vorlage der Exmatrikulationsbescheinigung durch die S-Bahn Hamburg anteilig für den noch verbleibenden Nutzungszeitraum erstatten lassen.

Bitte senden Sie den Erstattungswunsch mit Kopie einer Exmatrikulationsbescheinigung und Angabe Ihrer Bankverbindung per Post an folgende Adresse:

S-Bahn Hamburg GmbH
Jan Rohland
Hammerbrookstraße 44
20097 Hamburg